City Fahrschule Darmstadt · Seit 2017

Starte jetzt. Fahr sicher. Besteh die Prüfung.

Kein Stress, kein Druck — unser familiäres Team begleitet dich Schritt für Schritt. Persönlich, geduldig und mit echter Leidenschaft fürs Unterrichten.

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Welchen Führerschein möchtest du machen?

Ob klassischer PKW-Führerschein, Motorrad oder Anhänger — wir bieten dir die passende Ausbildung für jeden Bedarf. Wähle einfach deine Klasse aus.

Ab 17 Jahren (BF17 möglich)

Führerschein Klasse B

Der klassische PKW-Führerschein — dein Ticket zur Freiheit! Mit Klasse B darfst du PKW bis 3,5t fahren und Anhänger bis 750kg ziehen.

  • PKW bis 3.500 kg zGM
  • Anhänger bis 750 kg
  • BF17 ab 17 Jahren möglich
  • Theorie- & Praxisunterricht
  • Schalt- oder Automatikausbildung
Voraussetzungen: Mindestalter 17 Jahre (BF17) / 18 Jahre (regulär), Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
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Automatik-Vorteil

Führerschein Klasse B197

Prüfung im Automatikfahrzeug — entspannt und stressfrei. Nachträgliche Erweiterung auf Schaltgetriebe jederzeit möglich.

  • Prüfung im Automatikfahrzeug
  • Weniger Stress bei der Fahrprüfung
  • Nachträgliche Schaltausbildung möglich
  • Gleiche Fahrerlaubnis wie Klasse B
  • Ideal für Prüfungsängstliche
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
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Keine Prüfung!

Schlüsselzahl B96

Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen bis 4.250 kg — ganz ohne TÜV-Prüfung! Nur ein kurzer Lehrgang bei uns genügt.

  • Züge bis 4.250 kg zGM
  • Kein Prüfungsamt — nur Lehrgang
  • Ideal für Wohnwagen & große Anhänger
  • Lehrgang in 1–2 Tagen abgeschlossen
Voraussetzungen: Gültiger Führerschein Klasse B
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PKW Führerschein
3 Klassen
Führerschein erforderlich

Führerschein Klasse BE

Mit BE darfst du PKW mit Anhängern über 750 kg bis zu einem Gesamtzug von 7.000 kg fahren. Perfekt für schwere Wohnwagen, Pferdeanhänger oder gewerbliche Nutzung.

  • Anhänger über 750 kg zGM
  • Gesamtzug bis 7.000 kg
  • Wohnwagen, Pferdeanhänger, Bootsanhänger
  • Rückwärtsfahren mit Anhänger
  • Praxisnahe Ausbildung auf großem Gelände
Voraussetzungen: Gültiger Führerschein Klasse B, Mindestalter 18 Jahre
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Anhänger Führerschein
7t Gesamtzug
Unbegrenzte Leistung

Führerschein Klasse A

Die Königsklasse! Mit Klasse A darfst du alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Direkteinstieg ab 24 Jahren oder mit A2 + 2 Jahren ab 21.

  • Alle Motorräder ohne Einschränkung
  • Direkteinstieg ab 24 Jahren
  • Mit A2 + 2 Jahren Erfahrung ab 21 Jahren
  • Unbegrenzte Motorleistung
Voraussetzungen: Mindestalter 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 21 Jahre mit A2
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Bis 35 kW

Führerschein Klasse A2

Der optimale Einstieg mit 21 Jahren. Motorräder bis 35 kW. Nach 2 Jahren direkter Aufstieg zu Klasse A möglich.

  • Motorräder bis 35 kW (48 PS)
  • Ab 21 Jahren
  • Nach 2 Jahren Aufstieg zu Klasse A
  • Große Modellauswahl verfügbar
Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
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Ab 16 Jahren

Führerschein Klasse A1

Schon mit 16 Jahren das erste eigene Motorrad! Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW.

  • Leichtkrafträder bis 125 ccm
  • Bis 11 kW (15 PS)
  • Ab 16 Jahren möglich
  • Mit B-Führerschein: Erleichterungen möglich
Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
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Ab 15 Jahren

Führerschein Klasse AM

Mit nur 15 Jahren legal auf der Straße! Mopeds und Leichtkraftroller bis 45 km/h.

  • Mopeds & Leichtkraftroller bis 45 km/h
  • Ab 15 Jahren (mit Begleitung)
  • Dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge
  • Kompakter Lehrgang möglich
Voraussetzungen: Mindestalter 15 Jahre, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
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Motorrad Führerschein
4 Klassen
Pflichtmaßnahme

Aufbauseminar für Anfänger (ASF)

Das ASF ist eine Pflichtmaßnahme für Fahranfänger in der Probezeit bei schwerwiegenden Verstößen. Es dient der Reflexion und Verbesserung des Fahrverhaltens.

  • 4 Sitzungen á 135 Minuten
  • Kleingruppenarbeit (max. 6 Teilnehmer)
  • Verhindert Verlängerung der Probezeit
  • Vertrauliche Atmosphäre
  • Erfahrene, zertifizierte Seminarleiter
Das ASF muss innerhalb der gesetzlichen Frist absolviert werden. Melde dich frühzeitig an!
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1
Sitzung 1 & 2 Analyse & Reflexion
2
Sitzung 3 Fahrübungen & Praxis
3
Sitzung 4 Abschluss & Bescheinigung
🎓

Du erhältst eine offizielle Bescheinigung für die Führerscheinstelle

Für Wiedereinsteiger

Auffrischungskurs

Schon lange nicht mehr gefahren? Kein Problem! Unser Auffrischungskurs bringt dich schnell und sicher zurück — ohne Stress, in deinem eigenen Tempo.

  • Individuell zugeschnittener Kurs
  • Kein festes Kursprogramm — du bestimmst das Tempo
  • Parkübungen, Stadtfahrten, Autobahn
  • Ideal nach längerer Fahrpause
  • Auch als Vorbereitung auf Auslandsreisen
💡 Bereits ab einer Fahrstunde buchbar — ganz ohne feste Kurspakete.
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Auffrischungskurs
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Lerne deine Fahrlehrer kennen

Unser qualifiziertes Team besteht aus erfahrenen und geduldigen Fahrlehrern,
die mit Herzblut bei der Sache sind. Jeder bringt seine eigene Expertise mit.

Vasilis

Fährt gerne Motorrad. Er schaut gerne Fußball, besonders die Spiele des VFB, SVD und PAOK Thessaloniki.

Vasilis
Gründer & Fahrlehrer
Im Team seit Gründung Deutsch,English,Griechisch
Alle Klassen
Fahrlehrer 2

Er fährt gerne Motorrad und ist leidenschaftlicher PAOK-Fan.

Dennis
Fahrlehrer & Kundenberatung
Im Team seit 2018 Deutsch, Englisch, Griechisch
Klasse B Klasse BE Klasse A
Fahrlehrer 3

Ihn bringt nichts aus der Fassung. Er ist Familienvater, macht gerne Musik, ist Fußballfan. Er spielt und schaut sehr oft und gerne Darts.

Jamal
Fahrlehrer
Im Team seit 2023 Deutsch, Englisch, Arabisch
Klasse B Klasse BE Klasse A
Fahrlehrer 4

Er treibt gerne Sport und ist immer gut gelaunt.

Mo
Fahrlehrer
Im Team seit 2023 Deutsch, Englisch
Klasse B Klasse BE
Fahrlehrer 5

Er hat viel Spaß an seinem Job. Als Familienvater ist es zudem immer ein Muss ruhig und gelassen zu sein.

Birol
Fahrlehrer
Im Team seit 2019 Deutsch, Türkisch, Englisch
Klasse B Klasse BE
Fahrlehrer 6

Sein Hobby ist Sport. Er bringt gerne Menschen das Fahren bei und ist dabei immer gelassen.

Alex
Fahrlehrer
Im Team seit 2023 Deutsch, Griechisch, Englisch
Klasse B Klasse BE

Unsere Fahrzeugflotte

Moderne Fahrzeuge für deine Fahrausbildung — gut ausgestattet, zuverlässig und sicher.

VW Golf 8
Schaltung
VW Golf 8 (x2)
Getriebe
Schaltung
Leistung
110 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
B
VW Golf Goal 8
Automatik
VW Golf 8
Getriebe
Automatik
Leistung
110 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
B
VW Golf 7
Schaltung
VW Golf 7
Getriebe
Schaltung
Leistung
110 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
B
VW Tiguan
Automatik
VW Tiguan
Getriebe
Automatik
Leistung
150 PS
Kraftstoff
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Klasse
B
VW T-Roc
Automatik
VW T-Roc
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Automatik
Leistung
150 PS
Kraftstoff
Diesel
Klasse
B / BE
VW Polo
Automatik
VW Polo
Getriebe
Automatik
Leistung
80 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
B
Hyundai i20
Automatik
Hyundai i20
Getriebe
Automatik
Leistung
100 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
B
Audi Q3
Automatik
Audi Q3
Getriebe
Automatik
Leistung
150 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
B
Kawasaki Z900
Klasse A
Kawasaki Z900
Getriebe
Schaltung
Leistung
125 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
A
Kawasaki Z650
Klasse A2
Kawasaki Z650 (x2)
Getriebe
Schaltung
Leistung
68 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
A2
Kawasaki Z125
Klasse A1
Kawasaki Z125
Getriebe
Schaltung
Leistung
9.7 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
A1
Führerschein · Kurs & Ablauf

Alles Wichtige –
auf einen Blick.

Von Schritt 1 bis zum Führerschein: hier findest du den kompletten Ablauf, alle 14 Theorieinhalte und die Informationen zur Antragstellung.

🩺
Schritt 1 · Vorbereitung

Erste-Hilfe-Kurs absolvieren

Pflichtvoraussetzung für den Führerschein. Kurs mit 8 Unterrichtseinheiten bei einer anerkannten Hilfsorganisation (DRK, ADAC, ASB).

1 Tag ~35–55 € Nachweis aufbewahren
👁️
Schritt 2 · Vorbereitung

Sehtest beim Optiker oder Arzt

Einfacher Sehschärfentest – kein Augenarzt notwendig. Die Bescheinigung wird bei der Behörde eingereicht.

10 Min. ~6–8 €
📋
Schritt 3 · Start

Anmeldung bei uns in der Fahrschule

Wähle deine Klasse (B, A, etc.) und unterschreibe den Ausbildungsvertrag. Wir erklären dir alles weitere und vergeben deinen Lehrplan.

Persönlich Personalausweis mitbringen
🏛️
Schritt 4 · Behörde

Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde

Termin bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Landkreis). Du bringst Foto, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und Ausweis mit. Wir helfen dir bei den Formularen.

Termin erforderlich ~43 € Gebühr
📚
Schritt 5 · Theorie

Theorieunterricht – 14 Pflichtlektionen

Alle Theoriethemen in 14 strukturierten Lektionen. Ergänzt durch Online-Lernprogramm und gezielte Prüfungsvorbereitung.

14 Lektionen Abend- & Wochenendkurse Online-Lernen möglich
📝
Schritt 6 · Prüfung

Theoretische Prüfung (TÜV / DEKRA)

30 Fragen am Computer, max. 10 Fehlerpunkte erlaubt. Wir melden dich an und bereiten dich optimal vor.

30 Fragen Max. 10 Fehlerpunkte ~22 € Prüfungsgebühr
🚗
Schritt 7 · Praxis

Praktische Ausbildung

Fahrstunden nach deinem individuellen Bedarf plus Pflichtfahrten: 3× Überlandfahrt, 3× Autobahnfahrt, 1× Nachtfahrt.

3× Überland 3× Autobahn 1× Nacht
🏆
Schritt 8 · Ziel erreicht!

Praktische Prüfung – Führerschein!

45-minütige Prüfungsfahrt mit dem amtlichen Prüfer. Bei Bestehen bekommst du sofort deinen vorläufigen Führerschein.

45 Minuten ~95 € Prüfungsgebühr Vorläufiger FS sofort
L1

Persönliche Voraussetzungen & Risikofaktor Mensch

Sinneswahrnehmung · Alkohol · Drogen · Ablenkung

Die Grundlage für sicheres Fahren ist die körperliche und geistige Eignung des Fahrers. Bis zu 80 % aller Informationen im Straßenverkehr nimmt der Mensch über das Auge wahr. Jede Einschränkung der Wahrnehmung erhöht das Unfallrisiko erheblich.

  • Reaktionszeit: ca. 1 Sekunde bei normaler Reaktion – verlängert sich durch Alkohol, Drogen, Müdigkeit und Ablenkung
  • Müdigkeit: ist ebenso gefährlich wie Alkohol; bei starker Schläfrigkeit sofort anhalten und ausruhen
  • Handy am Steuer: verboten – 100 € Bußgeld + 1 Punkt im Fahreignungsregister; bei Unfall höhere Strafe
  • Medikamente: viele beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit (Beipackzettel beachten); Fahrverbot wenn Fahrtüchtigkeit eingeschränkt
  • Drogen: keine Grenzen – jede fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigende Wirkung ist strafbar, auch bei legalen Medikamenten
Alkoholgrenzen: 0,5 ‰ = Ordnungswidrigkeit (ab 500 €, 1 Monat Fahrverbot) · 1,6 ‰ = absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat, MPU) · In der Probezeit & bis 21 Jahre: 0,0 ‰
0,0 ‰ Probezeit/U21 0,5 ‰ OWi 1,6 ‰ Straftat Reaktionszeit Drogen/Medikamente Ablenkung
L2

Rechtliche Rahmenbedingungen

Fahrerlaubnis · Versicherung · HU · Zulassung

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss die rechtlichen Grundlagen kennen. Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen der Fahrerlaubnis als Berechtigung und dem Führerscheindokument als Nachweis.

  • Fahrerlaubnis = das Recht zu fahren (kann entzogen werden) · Führerschein = das Dokument (muss während der Fahrt mitgeführt werden)
  • Klasse B: Pkw bis 3.500 kg, max. 8 Fahrgäste + Fahrer – die häufigste Führerscheinklasse
  • Hauptuntersuchung (HU): alle 2 Jahre bei TÜV oder DEKRA (Neuwagen erst nach 3 Jahren); Plakette am hinteren Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) muss immer mitgeführt werden; Teil II (Fahrzeugbrief) sicher zu Hause aufbewahren
  • Fahrzeugpapiere: Bei Polizeikontrolle: Führerschein + Zulassungsbescheinigung Teil I vorzeigen
Versicherungspflicht: Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und zahlt Schäden Dritter. Teilkasko: Feuer, Diebstahl, Naturereignisse, Wildunfall. Vollkasko: zusätzlich eigene Unfallschäden am Fahrzeug.
StVO / StVZO Fahrerlaubnis HU alle 2 Jahre Haftpflicht Pflicht Teilkasko Vollkasko
L3

Verkehrszeichen & Verkehrseinrichtungen

§1 StVO · Gefahren · Vorschrift · Richtzeichen

§1 StVO ist die Grundnorm aller Verkehrsregeln: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Verkehrszeichen konkretisieren diese Pflicht und sind in verschiedene Gruppen eingeteilt.

  • Gefahrenzeichen: gleichseitiges Dreieck mit rotem Rand – weisen auf Gefahrenstellen hin, sind aber keine Verbote
  • Vorschriftzeichen (Gebote/Verbote): runde Form – roter Rand = Verbot, blaues Schild = Gebot; Achteck = STOP (Zeichen 206)
  • Richtzeichen: rechteckig, blau oder grün – geben Wegweisung, kennzeichnen Ortschaften, Autobahnen, Parkplätze
  • Zusatzschilder: rechteckig, weißer Hintergrund – präzisieren die Bedeutung des darüber stehenden Zeichens
  • Verkehrseinrichtungen: Leitbaken (gelb-schwarz), Absperrschranken, Warnleuchten, Leitpfosten – physische Elemente zur Verkehrsführung
  • Priorität der Regelung: Polizei/Ordner > Lichtzeichen (Ampel) > Verkehrszeichen/Markierungen > allg. StVO-Regeln
Merkhilfe: Dreieck = Gefahr · Rund = Vorschrift · Rechteck = Richtung · Achteck = STOP
§1 StVO Gefahrenzeichen Vorschriftzeichen Richtzeichen Zusatzschilder
L4

Straßenverkehrssystem & Fahrstreifen

Rechtsfahrgebot · Markierungen · Autobahn · Spurwechsel

Das Straßenverkehrssystem besteht aus Fahrbahnen, Fahrstreifen und Markierungen, die gemeinsam einen geordneten und sicheren Verkehrsfluss ermöglichen.

  • Rechtsfahrgebot (§2 StVO): immer so weit rechts wie möglich fahren – aber nicht auf dem Seitenstreifen; mittlere und linke Spuren nur zum Überholen
  • Durchgezogene Linie: nicht überfahren, nicht überholen; gestrichelte Linie: Spurwechsel/Überholen erlaubt (Gegenverkehr beachten)
  • Doppelt durchgezogene Linie: nie überholen, nie die Seite wechseln
  • Sperrfläche (Schraffierung): grundsätzlich nicht befahren – dient der Verkehrsführung und Sicherheit
  • Autobahn – Auffahren: Vorfahrt des fließenden Verkehrs beachten; Geschwindigkeit auf der Auffahrbahn anpassen; Reißverschlussverfahren beim Einfädeln
  • Fahrstreifenwechsel: Einordnen → Blinken → Schulterblick → wechseln; ausreichend Zeit und Abstand lassen
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mindestens 60 km/h fahren können. Linksfahren ist nur zum Überholen erlaubt.
§2 Rechtsfahrgebot Fahrbahnmarkierungen Autobahn Reißverschluss Spurwechsel
L5

Vorfahrt & Vorrang

Hierarchie · Rechts vor Links · Kreisverkehr · STOP

Die Vorfahrtregeln legen fest, wer an Kreuzungen und Einmündungen warten muss. Es gibt eine klare Rangfolge, die immer einzuhalten ist.

  • Rangfolge: 1. Polizei/Ordner → 2. Lichtzeichen (Ampel) → 3. Vorfahrtzeichen (Schilder) → 4. Rechts-vor-Links
  • Rechts-vor-Links: gilt an gleichrangigen Kreuzungen ohne sonstige Regelung – der von rechts kommende hat Vorfahrt
  • Vorfahrtstraße (Zeichen 306): gilt bis zum Zeichen 307 (Ende); man hat an allen Kreuzungen entlang dieser Straße Vorfahrt
  • STOP (Zeichen 206): vollständig anhalten, Vorfahrt abwarten – auch wenn niemand zu sehen ist
  • Vorfahrt gewähren (Zeichen 205): Geschwindigkeit reduzieren, ggf. anhalten – Vorfahrtberechtigte nicht behindern
  • Kreisverkehr (Zeichen 215): Einfahrende müssen warten; der Verkehr im Kreis hat Vorrang – Blinken beim Ausfahren
  • Einfahrten/Grundstückszufahrten: Einfahrende haben immer Wartepflicht gegenüber dem fließenden Verkehr
Kreisverkehr-Merkhilfe: Im Kreis fahren = Vorfahrt haben · Einfahren = warten
Rechts vor Links Kreisverkehr STOP Zeichen 206 Vorfahrtstraße Zeichen 205
L6

Verkehrsregelungen & Bahnübergänge

Ampelphasen · Grüner Pfeil · Bahnübergang

Lichtzeichen (Ampeln) haben Vorrang vor Verkehrszeichen. An Bahnübergängen gelten besondere Regeln, da die Sicherheit der Bahnstrecke absolute Priorität hat.

  • Ampelphase Rot: Halt – auch wenn keine anderen Fahrzeuge kommen
  • Ampelphase Gelb: anhalten vorbereiten – nicht beschleunigen; gilt auch beim Übergang von Grün zu Rot
  • Rot + Gelb gleichzeitig: Anfahren vorbereiten, aber noch nicht losfahren
  • Gelbes Blinklicht: besondere Vorsicht geboten; Kreuzung wie Rechts-vor-Links behandeln
  • Grüner Pfeil (Schild): bei Rot rechts abbiegen erlaubt – erst vollständig anhalten, dann bei freiem Weg fahren; Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang
  • Bahnübergang: Andrews-Kreuz (Zeichen 201) = mindestens 10 m Abstand zum ersten Gleis halten
  • Baken: 3 Streifen = 240 m, 2 Streifen = 160 m, 1 Streifen = 80 m vor dem Übergang
  • Blinklicht/Klingel am Bahnübergang: sofort anhalten – nie bei rotem Licht fahren
Fahrzeug steckt am Bahnübergang fest: Sofort alle Insassen aussteigen. Notruf 112 UND Bahnnotruf 0800 111 2210 anrufen.
Ampelphasen Grüner Pfeil Bahnübergang Andrews-Kreuz Blinklicht = Halt
L7

Geschwindigkeit & Sicherheitsabstand

50 / 100 / 130 · Anhalteweg · 2-Sekunden-Regel

Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen. Die Kenntnis von Anhaltewegen und Abstandsregeln ist entscheidend für sicheres Fahren.

  • Innerorts: 50 km/h (bei Zusatzschild oder Zone 30 entsprechend weniger)
  • Außerorts: 100 km/h für Pkw; mit Anhänger nur 80 km/h (100 km/h mit Anbringeschild möglich)
  • Autobahn: 130 km/h Richtgeschwindigkeit – kein gesetzliches Limit für Pkw, aber bei Unfall Haftungsrisiko bei höherer Geschwindigkeit
  • Reaktionsweg: Geschwindigkeit ÷ 10 × 3 (bei 50 km/h = 15 m; bei 100 km/h = 30 m)
  • Bremsweg: (Geschwindigkeit ÷ 10)² (bei 50 km/h = 25 m; bei 100 km/h = 100 m)
  • Bei Nässe: doppelter Bremsweg – Geschwindigkeit entsprechend reduzieren
  • Abstand: Faustformel = halber Tachowert in Metern (bei 100 km/h = mind. 50 m)
  • Eco-Fahren: frühzeitig hochschalten, Motorbremse nutzen, gleichmäßige Geschwindigkeit halten, vorausschauend fahren
Gesamtanhalteweg bei 50 km/h = 15 m + 25 m = 40 m · Bei 100 km/h = 30 m + 100 m = 130 m. Die 2-Sekunden-Regel: Wenn der Vordermann an einem Fixpunkt vorbeifährt, darf man selbst erst 2 Sekunden später dort sein.
50 km/h innerorts 100 km/h außerorts 130 km/h Richtwert 2-Sekunden-Regel Anhalteweg Eco-Fahren
L8

Andere Verkehrsteilnehmer

Radfahrer · Busse · Kinder · Fußgänger

Im Straßenverkehr teilen wir den Raum mit vielen verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Das Gebot der besonderen Rücksichtnahme gilt besonders für die Schwächsten.

  • Radfahrer überholen: Mindestabstand 1,5 m innerorts, 2,0 m außerorts – Dooring-Gefahr bei geparkten Fahrzeugen beachten
  • Busse an Haltestellen: nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen; Blinken des Busses beachten
  • Schulbusse: hinter haltenden Schulbussen nur Schrittgeschwindigkeit (ca. 7 km/h) – Kinder können unerwartet die Fahrbahn betreten
  • Motorräder: im toten Winkel schwer zu sehen; Abstand halten, Schulterblick beim Spurwechsel
  • Fußgänger am Zebrastreifen (§26 StVO): haben absoluten Vorrang – anhalten oder Geschwindigkeit reduzieren
  • Kinder: reagieren unberechenbar; bei Kindern am Fahrbahnrand immer frühzeitig bremsen
  • Ältere Menschen: längere Reaktionszeiten und langsameres Gehen – beim Überqueren der Fahrbahn Geduld zeigen
Zebrastreifen-Merkhilfe: Fußgänger betritt den Zebrastreifen → du musst warten. Fußgänger zeigt Absicht zu überqueren → du musst ebenfalls warten.
Radfahrer 1,5 / 2 m Schulbusse Zebrastreifen Vorrang Kinder Ältere Motorräder
L9

Fahrmanöver

Abbiegen · Überholen · Schulterblick · Wenden

Fahrmanöver erfordern besondere Aufmerksamkeit und eine klare Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern. Die richtige Reihenfolge – Einordnen, Blinken, Schulterblick – ist entscheidend.

  • Anfahren: Blinken, Schulterblick (links und rechts), dann sanft anfahren – Fußgänger und Radfahrer zuerst passieren lassen
  • Rechtsabbiegen: ca. 50 m vorher einordnen (ganz rechts), blinken, Geschwindigkeit reduzieren, Schulterblick (Radfahrer!), abbiegen
  • Linksabbiegen: ca. 50 m vorher in Fahrbahnmitte einordnen, blinken, auf Gegenverkehr warten, abbiegen
  • Überholen – nur links: ausreichend Sicherheitsabstand halten, zügig überholen, rechtzeitig einscheren
  • Überholverbot (Zeichen 276/277): gilt bis Ende des Verbots; auch verboten bei unklarer Sicht, vor Kurven, bei Gegenverkehr
  • Überholter darf nicht beschleunigen; Überholer darf nicht zu früh einscheren
  • Rückwärtsfahren: nur wenn notwendig und sicher möglich; so kurz wie möglich; bei eingeschränkter Sicht einweisen lassen
Schema Abbiegen: Einordnen (50 m vorher) → Blinken → Geschwindigkeit anpassen → Schulterblick → Abbiegen → Blinken ausschalten
Abbiegen Überholen nur links Überholverbot Schulterblick Einordnen Rückwärts
L10

Ruhender Verkehr

Halten · Parken · Halteverbote · Parkscheibe

Halten und Parken sind nicht dasselbe – und an vielen Stellen verboten, auch ohne Verkehrszeichen. Das Kennen der gesetzlichen Verbote vermeidet Bußgelder und Gefahren.

  • Halten: kurzes Anhalten bis 3 Minuten, Fahrer bleibt am Steuer und hält das Fahrzeug fahrbereit
  • Parken: länger als 3 Minuten ODER der Fahrer entfernt sich vom Fahrzeug
  • Absolutes Halteverbot (Zeichen 283): weder Halten noch Parken erlaubt – auch kurzes Stoppen verboten
  • Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286): Parken verboten, kurzes Halten zum Ein-/Aussteigen erlaubt
  • Gesetzliche Halteverbote ohne Zeichen (Auswahl): auf/vor Fußgängerüberwegen, in Kreuzungsbereichen (5 m), vor Feuerwehrzufahrten, in Kurven mit schlechter Sicht, auf Radwegen
  • Parkscheibe: Ankunftszeit auf nächste halbe Stunde aufrunden und einstellen; max. Parkdauer durch Schild vorgegeben
Liegengebliebenes Fahrzeug absichern: 1. Warnblinkanlage einschalten · 2. Warnweste anlegen · 3. Warndreieck aufstellen (innerorts: 50 m, Landstraße: 100 m, Autobahn: mind. 150 m)
Halten ≤ 3 Min. Parken > 3 Min. Absolutes Halteverbot Eingeschränkt Parkscheibe Warndreieck
L11

Beleuchtung, Tunnel & Unfallverhalten

Lichter · Tunnelfahrt · Notruf 112 · Erste Hilfe

Richtiger Einsatz der Fahrzeugbeleuchtung ist Pflicht und schützt alle Verkehrsteilnehmer. Bei einem Unfall kommt es auf die richtige Reihenfolge an – schnelles Handeln rettet Leben.

  • Abblendlicht: Pflicht bei Dunkelheit, Dämmerung und schlechter Sicht – Standardlicht beim normalen Fahren
  • Fernlicht: nur außerorts bei freier Sicht; bei Gegenverkehr ca. 200 m vorher abblenden; bei Nebel nicht verwenden
  • Nebelscheinwerfer (vorne): nur bei Sichtweite unter 50 m – zusammen mit Abblendlicht einschalten
  • Nebelschlussleuchte (hinten): ebenfalls nur bei Sichtweite unter 50 m; blendet stark – bei besserer Sicht sofort ausschalten
  • Tunnel: Licht einschalten, Abstand vergrößern (3-Sekunden-Regel), keine Sonnenbrille, Tempo anpassen
  • Pflichtausstattung im Fahrzeug: Warnweste (mind. 1×), Verbandskasten (DIN 13164), Warndreieck
Verhalten bei Unfall: 1. Stoppen & Motor aus · 2. Warnblinkanlage · 3. Warnweste anlegen · 4. Unfallstelle sichern (Dreieck) · 5. Notruf 112 · 6. Erste Hilfe leisten · 7. Verletzte nicht unnötig bewegen · 8. Daten austauschen · 9. Polizei bei Verletzten oder Streit · 10. Unfallstelle nicht verändern
Abblendlicht Fernlicht Nebelscheinwerfer Tunnel Notruf 112 Erste Hilfe
L12

Probezeit & Punktesystem

2 Jahre · 0,0 ‰ · Flensburg · ASF

Die Probezeit schützt durch besondere Regeln für Fahranfänger. Das Fahreignungsregister in Flensburg erfasst Verstöße – ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

  • Probezeit: 2 Jahre ab Erstausstellung des Führerscheins
  • 0,0 ‰ Grenze: während der gesamten Probezeit UND bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
  • Verstoß A (schwerwiegend): z. B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht → Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre + Aufbauseminar (ASF) Pflicht
  • Verstoß B (weniger schwerwiegend): → Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre + freiwilliges Seminar empfohlen
  • BF17 (Begleitetes Fahren): ab 17 Jahre mit geeignetem Begleiter (mind. 30 Jahre alt, max. 0,0 ‰, eingetragen im Führerschein)
Fahreignungsregister (FAER) Flensburg: 1–3 Pkt. = Hinweis · 4–5 Pkt. = Verwarnung, freiwilliges Seminar möglich (−1 Pkt.) · 6–7 Pkt. = Ermahnung, Seminar Pflicht · 8 Pkt. = Entzug der Fahrerlaubnis
2 Jahre Probezeit 0,0 ‰ Flensburg Verstoß A / B ASF Seminar BF17
L13

Fahrzeugtechnik & Umwelt

ABS · ESP · ASR · Fahrphysik · Eco-Fahren

Moderne Fahrzeuge sind mit zahlreichen Sicherheitssystemen ausgestattet. Das Verständnis der Fahrphysik und der Assistenzsysteme ermöglicht deren richtigen Einsatz in kritischen Situationen.

  • Kupplung: unterbricht die Kraftübertragung zwischen Motor und Getriebe; beim Anfahren sanft dosieren
  • Fahrphysik – Fliehkraft: wirkt in Kurven nach außen, steigt mit dem Quadrat der Geschwindigkeit – doppelte Geschwindigkeit = vierfache Fliehkraft
  • Haftungsgrenze: Reifen haben maximale Kraftübertragung; überschreitet man diese, verliert man die Kontrolle
  • Aquaplaning: bei Wasserfilm löst sich der Reifen von der Fahrbahn → Gas wegnehmen, Lenkrad festhalten, nicht lenken oder bremsen bis Kontakt wieder da
  • ABS (Antiblockiersystem): verhindert Blockieren der Räder beim Bremsen → volle Kraft aufs Bremspedal! Nicht pumpen.
  • ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm): erkennt drohendes Schleudern und bremst gezielt einzelne Räder
  • ASR (Antriebsschlupfregelung): verhindert Durchdrehen der Antriebsräder beim Anfahren; wichtig auf glattem Untergrund
  • Reifen: gesetzl. Mindestprofil 1,6 mm (empfohlen 3 mm); Winterreifen O-bis-O (Oktober bis Ostern) bei Eis/Schnee/Glätte
Eco-Fahren spart Kraftstoff: frühzeitig in den nächsten Gang wechseln · Motorbremse nutzen · vorausschauend fahren · unnötige Bremsmanöver vermeiden
ABS – voll bremsen! ESP ASR Aquaplaning Fliehkraft Eco-Fahren Reifen 1,6 mm
L14

Anhänger & Gütertransport

Anhängerlast · Tempo 80 · Ladungssicherung · §22

Mit Klasse B dürfen Anhänger geführt werden. Dabei gelten besondere Gewichts- und Geschwindigkeitsregeln. Die korrekte Ladungssicherung ist gesetzliche Pflicht und Voraussetzung für die Sicherheit aller.

  • Ungebremste Anhänger: max. 750 kg Gesamtgewicht – für leichte Anhänger ohne eigene Bremse
  • Gebremste Anhänger: max. so schwer wie das Zugfahrzeug zulässt (bis max. 3.500 kg) – je nach Fahrzeugzulassung
  • Geschwindigkeit mit Anhänger: außerorts und Autobahn max. 80 km/h (mit speziellem Anbringeschild 100 km/h möglich)
  • Fahrzeugkombination: Pkw + Anhänger max. 18,75 m Gesamtlänge
  • Personenbeförderung (Klasse B): max. 8 Fahrgäste + Fahrer = 9 Personen insgesamt
  • Ladungssicherung (§22 StVO): Ladung muss gesichert sein, dass sie bei Vollbremsung oder Ausweichmanöver nicht verrutscht oder herausfällt
  • Kraftschlüssig: Zurrgurte, Spanngurte; Formschlüssig: Ladung liegt an Wänden an; Direktsicherung: Ladung direkt verankert
  • Überladung: verschlechtert Bremswirkung und Fahrstabilität erheblich; Bußgeld + Haftung bei Unfall
Wichtig: Die Fahrzeugkombination muss zur Zulassung des Zugfahrzeugs passen – Anhängelast im Fahrzeugschein prüfen!
Ungebremst max. 750 kg Tempo 80 km/h Ladungssicherung §22 Max. 8 Fahrgäste Zurrgurte Überladung

Führerschein beantragen

Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellst du persönlich bei der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Welche das ist, hängt von deinem gemeldeten Wohnsitz ab.

📄 Diese Unterlagen benötigst du

  • Personalausweis oder Reisepass (im Original)
  • Biometrisches Lichtbild – aktuell, 35×45 mm, weißer Hintergrund
  • !
    Sehtest-Bescheinigung vom Optiker oder Arzt
  • !
    Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs (min. 8 Unterrichtseinheiten)
  • !
    Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei der Behörde oder online)
  • !
    Bearbeitungsgebühr ca. 43 € (vor Ort in bar oder per EC)
Stadt Darmstadt
Straßenverkehrsbehörde Darmstadt

Bilfinger Str. 12 · 64293 Darmstadt
Für Einwohner der Stadt Darmstadt

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Landkreis DA-DI
Straßenverkehrsamt LK DA-DI

Jägertorstraße 207 · 64289 Darmstadt
Für Einwohner des Landkreises

Termin online →

💡 Tipps zur Antragstellung

  • Termin im Voraus buchen – Wartezeiten können mehrere Wochen betragen
  • Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest am besten vor der Fahrschulanmeldung erledigen
  • Wir helfen dir beim Ausfüllen der Formulare – einfach kurz vorbeikommen
  • Nach Antragstellung erhältst du deine Prüferlaubnisnummer – damit kannst du dich zur Theorieprüfung anmelden
Führerschein Preisrechner

Dein Führerschein.
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Wähle deine Klasse, passe die Fahrstunden an und sieh sofort deine Kostenprognose.*

Fixkosten
Fixkosten gesamt

Übungsfahrstunden

Individuelle Fahrstunden à 45 Min.

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Überland · Autobahn · Nacht

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Aufstieg zwischen Klassen

Bei einem Aufstieg von Klasse A1 → A2 oder A2 → A beträgt die Anmeldegebühr nur 300,00 € statt der regulären 600,00 €.

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Kombination Klasse B + Motorrad

Bei gleichzeitiger Buchung von Klasse B und Klasse A, A1 oder A2 gilt eine gemeinsame Anmeldegebühr von nur 700,00 € für beide Klassen.

* Alle angegebenen Preise dienen als unverbindliche Orientierung und können von den aktuell gültigen Preisen abweichen. Bitte kontaktiere uns direkt für ein verbindliches Angebot.

Jahre Erfahrung
0 +
Fahrschüler*innen
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Fahrzeugflotte
0 +
Erfolgsquote
0 %
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