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Kein Stress, kein Druck — unser familiäres Team begleitet dich Schritt für Schritt. Persönlich, geduldig und mit echter Leidenschaft fürs Unterrichten.
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Welchen Führerschein möchtest du machen?
Ob klassischer PKW-Führerschein, Motorrad oder Anhänger — wir bieten dir die passende Ausbildung für jeden Bedarf. Wähle einfach deine Klasse aus.
Führerschein Klasse B
Der klassische PKW-Führerschein — dein Ticket zur Freiheit! Mit Klasse B darfst du PKW bis 3,5t fahren und Anhänger bis 750kg ziehen.
- ✓ PKW bis 3.500 kg zGM
- ✓ Anhänger bis 750 kg
- ✓ BF17 ab 17 Jahren möglich
- ✓ Theorie- & Praxisunterricht
- ✓ Schalt- oder Automatikausbildung
Führerschein Klasse B197
Prüfung im Automatikfahrzeug — entspannt und stressfrei. Nachträgliche Erweiterung auf Schaltgetriebe jederzeit möglich.
- ✓ Prüfung im Automatikfahrzeug
- ✓ Weniger Stress bei der Fahrprüfung
- ✓ Nachträgliche Schaltausbildung möglich
- ✓ Gleiche Fahrerlaubnis wie Klasse B
- ✓ Ideal für Prüfungsängstliche
Schlüsselzahl B96
Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen bis 4.250 kg — ganz ohne TÜV-Prüfung! Nur ein kurzer Lehrgang bei uns genügt.
- ✓ Züge bis 4.250 kg zGM
- ✓ Kein Prüfungsamt — nur Lehrgang
- ✓ Ideal für Wohnwagen & große Anhänger
- ✓ Lehrgang in 1–2 Tagen abgeschlossen
Führerschein Klasse BE
Mit BE darfst du PKW mit Anhängern über 750 kg bis zu einem Gesamtzug von 7.000 kg fahren. Perfekt für schwere Wohnwagen, Pferdeanhänger oder gewerbliche Nutzung.
- ✓ Anhänger über 750 kg zGM
- ✓ Gesamtzug bis 7.000 kg
- ✓ Wohnwagen, Pferdeanhänger, Bootsanhänger
- ✓ Rückwärtsfahren mit Anhänger
- ✓ Praxisnahe Ausbildung auf großem Gelände
Führerschein Klasse A
Die Königsklasse! Mit Klasse A darfst du alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Direkteinstieg ab 24 Jahren oder mit A2 + 2 Jahren ab 21.
- ✓ Alle Motorräder ohne Einschränkung
- ✓ Direkteinstieg ab 24 Jahren
- ✓ Mit A2 + 2 Jahren Erfahrung ab 21 Jahren
- ✓ Unbegrenzte Motorleistung
Führerschein Klasse A2
Der optimale Einstieg mit 21 Jahren. Motorräder bis 35 kW. Nach 2 Jahren direkter Aufstieg zu Klasse A möglich.
- ✓ Motorräder bis 35 kW (48 PS)
- ✓ Ab 21 Jahren
- ✓ Nach 2 Jahren Aufstieg zu Klasse A
- ✓ Große Modellauswahl verfügbar
Führerschein Klasse A1
Schon mit 16 Jahren das erste eigene Motorrad! Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW.
- ✓ Leichtkrafträder bis 125 ccm
- ✓ Bis 11 kW (15 PS)
- ✓ Ab 16 Jahren möglich
- ✓ Mit B-Führerschein: Erleichterungen möglich
Führerschein Klasse AM
Mit nur 15 Jahren legal auf der Straße! Mopeds und Leichtkraftroller bis 45 km/h.
- ✓ Mopeds & Leichtkraftroller bis 45 km/h
- ✓ Ab 15 Jahren (mit Begleitung)
- ✓ Dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge
- ✓ Kompakter Lehrgang möglich
Aufbauseminar für Anfänger (ASF)
Das ASF ist eine Pflichtmaßnahme für Fahranfänger in der Probezeit bei schwerwiegenden Verstößen. Es dient der Reflexion und Verbesserung des Fahrverhaltens.
- ✓ 4 Sitzungen á 135 Minuten
- ✓ Kleingruppenarbeit (max. 6 Teilnehmer)
- ✓ Verhindert Verlängerung der Probezeit
- ✓ Vertrauliche Atmosphäre
- ✓ Erfahrene, zertifizierte Seminarleiter
Du erhältst eine offizielle Bescheinigung für die Führerscheinstelle
Auffrischungskurs
Schon lange nicht mehr gefahren? Kein Problem! Unser Auffrischungskurs bringt dich schnell und sicher zurück — ohne Stress, in deinem eigenen Tempo.
- ✓ Individuell zugeschnittener Kurs
- ✓ Kein festes Kursprogramm — du bestimmst das Tempo
- ✓ Parkübungen, Stadtfahrten, Autobahn
- ✓ Ideal nach längerer Fahrpause
- ✓ Auch als Vorbereitung auf Auslandsreisen
Lerne deine Fahrlehrer kennen
Unser qualifiziertes Team besteht aus erfahrenen und geduldigen Fahrlehrern,
die mit Herzblut bei der Sache sind. Jeder bringt seine eigene Expertise mit.
Fährt gerne Motorrad. Er schaut gerne Fußball, besonders die Spiele des VFB, SVD und PAOK Thessaloniki.
Er fährt gerne Motorrad und ist leidenschaftlicher PAOK-Fan.
Ihn bringt nichts aus der Fassung. Er ist Familienvater, macht gerne Musik, ist Fußballfan. Er spielt und schaut sehr oft und gerne Darts.
Er treibt gerne Sport und ist immer gut gelaunt.
Er hat viel Spaß an seinem Job. Als Familienvater ist es zudem immer ein Muss ruhig und gelassen zu sein.
Sein Hobby ist Sport. Er bringt gerne Menschen das Fahren bei und ist dabei immer gelassen.
Unsere Fahrzeugflotte
Moderne Fahrzeuge für deine Fahrausbildung — gut ausgestattet, zuverlässig und sicher.
Alles Wichtige –
auf einen Blick.
Von Schritt 1 bis zum Führerschein: hier findest du den kompletten Ablauf, alle 14 Theorieinhalte und die Informationen zur Antragstellung.
Erste-Hilfe-Kurs absolvieren
Pflichtvoraussetzung für den Führerschein. Kurs mit 8 Unterrichtseinheiten bei einer anerkannten Hilfsorganisation (DRK, ADAC, ASB).
Sehtest beim Optiker oder Arzt
Einfacher Sehschärfentest – kein Augenarzt notwendig. Die Bescheinigung wird bei der Behörde eingereicht.
Anmeldung bei uns in der Fahrschule
Wähle deine Klasse (B, A, etc.) und unterschreibe den Ausbildungsvertrag. Wir erklären dir alles weitere und vergeben deinen Lehrplan.
Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde
Termin bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Landkreis). Du bringst Foto, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und Ausweis mit. Wir helfen dir bei den Formularen.
Theorieunterricht – 14 Pflichtlektionen
Alle Theoriethemen in 14 strukturierten Lektionen. Ergänzt durch Online-Lernprogramm und gezielte Prüfungsvorbereitung.
Theoretische Prüfung (TÜV / DEKRA)
30 Fragen am Computer, max. 10 Fehlerpunkte erlaubt. Wir melden dich an und bereiten dich optimal vor.
Praktische Ausbildung
Fahrstunden nach deinem individuellen Bedarf plus Pflichtfahrten: 3× Überlandfahrt, 3× Autobahnfahrt, 1× Nachtfahrt.
Praktische Prüfung – Führerschein!
45-minütige Prüfungsfahrt mit dem amtlichen Prüfer. Bei Bestehen bekommst du sofort deinen vorläufigen Führerschein.
L1
Persönliche Voraussetzungen & Risikofaktor Mensch
Sinneswahrnehmung · Alkohol · Drogen · Ablenkung
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Persönliche Voraussetzungen & Risikofaktor Mensch
Die Grundlage für sicheres Fahren ist die körperliche und geistige Eignung des Fahrers. Bis zu 80 % aller Informationen im Straßenverkehr nimmt der Mensch über das Auge wahr. Jede Einschränkung der Wahrnehmung erhöht das Unfallrisiko erheblich.
- Reaktionszeit: ca. 1 Sekunde bei normaler Reaktion – verlängert sich durch Alkohol, Drogen, Müdigkeit und Ablenkung
- Müdigkeit: ist ebenso gefährlich wie Alkohol; bei starker Schläfrigkeit sofort anhalten und ausruhen
- Handy am Steuer: verboten – 100 € Bußgeld + 1 Punkt im Fahreignungsregister; bei Unfall höhere Strafe
- Medikamente: viele beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit (Beipackzettel beachten); Fahrverbot wenn Fahrtüchtigkeit eingeschränkt
- Drogen: keine Grenzen – jede fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigende Wirkung ist strafbar, auch bei legalen Medikamenten
L2
Rechtliche Rahmenbedingungen
Fahrerlaubnis · Versicherung · HU · Zulassung
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss die rechtlichen Grundlagen kennen. Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen der Fahrerlaubnis als Berechtigung und dem Führerscheindokument als Nachweis.
- Fahrerlaubnis = das Recht zu fahren (kann entzogen werden) · Führerschein = das Dokument (muss während der Fahrt mitgeführt werden)
- Klasse B: Pkw bis 3.500 kg, max. 8 Fahrgäste + Fahrer – die häufigste Führerscheinklasse
- Hauptuntersuchung (HU): alle 2 Jahre bei TÜV oder DEKRA (Neuwagen erst nach 3 Jahren); Plakette am hinteren Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) muss immer mitgeführt werden; Teil II (Fahrzeugbrief) sicher zu Hause aufbewahren
- Fahrzeugpapiere: Bei Polizeikontrolle: Führerschein + Zulassungsbescheinigung Teil I vorzeigen
L3
Verkehrszeichen & Verkehrseinrichtungen
§1 StVO · Gefahren · Vorschrift · Richtzeichen
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Verkehrszeichen & Verkehrseinrichtungen
§1 StVO ist die Grundnorm aller Verkehrsregeln: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Verkehrszeichen konkretisieren diese Pflicht und sind in verschiedene Gruppen eingeteilt.
- Gefahrenzeichen: gleichseitiges Dreieck mit rotem Rand – weisen auf Gefahrenstellen hin, sind aber keine Verbote
- Vorschriftzeichen (Gebote/Verbote): runde Form – roter Rand = Verbot, blaues Schild = Gebot; Achteck = STOP (Zeichen 206)
- Richtzeichen: rechteckig, blau oder grün – geben Wegweisung, kennzeichnen Ortschaften, Autobahnen, Parkplätze
- Zusatzschilder: rechteckig, weißer Hintergrund – präzisieren die Bedeutung des darüber stehenden Zeichens
- Verkehrseinrichtungen: Leitbaken (gelb-schwarz), Absperrschranken, Warnleuchten, Leitpfosten – physische Elemente zur Verkehrsführung
- Priorität der Regelung: Polizei/Ordner > Lichtzeichen (Ampel) > Verkehrszeichen/Markierungen > allg. StVO-Regeln
L4
Straßenverkehrssystem & Fahrstreifen
Rechtsfahrgebot · Markierungen · Autobahn · Spurwechsel
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Straßenverkehrssystem & Fahrstreifen
Das Straßenverkehrssystem besteht aus Fahrbahnen, Fahrstreifen und Markierungen, die gemeinsam einen geordneten und sicheren Verkehrsfluss ermöglichen.
- Rechtsfahrgebot (§2 StVO): immer so weit rechts wie möglich fahren – aber nicht auf dem Seitenstreifen; mittlere und linke Spuren nur zum Überholen
- Durchgezogene Linie: nicht überfahren, nicht überholen; gestrichelte Linie: Spurwechsel/Überholen erlaubt (Gegenverkehr beachten)
- Doppelt durchgezogene Linie: nie überholen, nie die Seite wechseln
- Sperrfläche (Schraffierung): grundsätzlich nicht befahren – dient der Verkehrsführung und Sicherheit
- Autobahn – Auffahren: Vorfahrt des fließenden Verkehrs beachten; Geschwindigkeit auf der Auffahrbahn anpassen; Reißverschlussverfahren beim Einfädeln
- Fahrstreifenwechsel: Einordnen → Blinken → Schulterblick → wechseln; ausreichend Zeit und Abstand lassen
L5
Vorfahrt & Vorrang
Hierarchie · Rechts vor Links · Kreisverkehr · STOP
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Vorfahrt & Vorrang
Die Vorfahrtregeln legen fest, wer an Kreuzungen und Einmündungen warten muss. Es gibt eine klare Rangfolge, die immer einzuhalten ist.
- Rangfolge: 1. Polizei/Ordner → 2. Lichtzeichen (Ampel) → 3. Vorfahrtzeichen (Schilder) → 4. Rechts-vor-Links
- Rechts-vor-Links: gilt an gleichrangigen Kreuzungen ohne sonstige Regelung – der von rechts kommende hat Vorfahrt
- Vorfahrtstraße (Zeichen 306): gilt bis zum Zeichen 307 (Ende); man hat an allen Kreuzungen entlang dieser Straße Vorfahrt
- STOP (Zeichen 206): vollständig anhalten, Vorfahrt abwarten – auch wenn niemand zu sehen ist
- Vorfahrt gewähren (Zeichen 205): Geschwindigkeit reduzieren, ggf. anhalten – Vorfahrtberechtigte nicht behindern
- Kreisverkehr (Zeichen 215): Einfahrende müssen warten; der Verkehr im Kreis hat Vorrang – Blinken beim Ausfahren
- Einfahrten/Grundstückszufahrten: Einfahrende haben immer Wartepflicht gegenüber dem fließenden Verkehr
L6
Verkehrsregelungen & Bahnübergänge
Ampelphasen · Grüner Pfeil · Bahnübergang
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Verkehrsregelungen & Bahnübergänge
Lichtzeichen (Ampeln) haben Vorrang vor Verkehrszeichen. An Bahnübergängen gelten besondere Regeln, da die Sicherheit der Bahnstrecke absolute Priorität hat.
- Ampelphase Rot: Halt – auch wenn keine anderen Fahrzeuge kommen
- Ampelphase Gelb: anhalten vorbereiten – nicht beschleunigen; gilt auch beim Übergang von Grün zu Rot
- Rot + Gelb gleichzeitig: Anfahren vorbereiten, aber noch nicht losfahren
- Gelbes Blinklicht: besondere Vorsicht geboten; Kreuzung wie Rechts-vor-Links behandeln
- Grüner Pfeil (Schild): bei Rot rechts abbiegen erlaubt – erst vollständig anhalten, dann bei freiem Weg fahren; Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang
- Bahnübergang: Andrews-Kreuz (Zeichen 201) = mindestens 10 m Abstand zum ersten Gleis halten
- Baken: 3 Streifen = 240 m, 2 Streifen = 160 m, 1 Streifen = 80 m vor dem Übergang
- Blinklicht/Klingel am Bahnübergang: sofort anhalten – nie bei rotem Licht fahren
L7
Geschwindigkeit & Sicherheitsabstand
50 / 100 / 130 · Anhalteweg · 2-Sekunden-Regel
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Geschwindigkeit & Sicherheitsabstand
Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen. Die Kenntnis von Anhaltewegen und Abstandsregeln ist entscheidend für sicheres Fahren.
- Innerorts: 50 km/h (bei Zusatzschild oder Zone 30 entsprechend weniger)
- Außerorts: 100 km/h für Pkw; mit Anhänger nur 80 km/h (100 km/h mit Anbringeschild möglich)
- Autobahn: 130 km/h Richtgeschwindigkeit – kein gesetzliches Limit für Pkw, aber bei Unfall Haftungsrisiko bei höherer Geschwindigkeit
- Reaktionsweg: Geschwindigkeit ÷ 10 × 3 (bei 50 km/h = 15 m; bei 100 km/h = 30 m)
- Bremsweg: (Geschwindigkeit ÷ 10)² (bei 50 km/h = 25 m; bei 100 km/h = 100 m)
- Bei Nässe: doppelter Bremsweg – Geschwindigkeit entsprechend reduzieren
- Abstand: Faustformel = halber Tachowert in Metern (bei 100 km/h = mind. 50 m)
- Eco-Fahren: frühzeitig hochschalten, Motorbremse nutzen, gleichmäßige Geschwindigkeit halten, vorausschauend fahren
L8
Andere Verkehrsteilnehmer
Radfahrer · Busse · Kinder · Fußgänger
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Andere Verkehrsteilnehmer
Im Straßenverkehr teilen wir den Raum mit vielen verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Das Gebot der besonderen Rücksichtnahme gilt besonders für die Schwächsten.
- Radfahrer überholen: Mindestabstand 1,5 m innerorts, 2,0 m außerorts – Dooring-Gefahr bei geparkten Fahrzeugen beachten
- Busse an Haltestellen: nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen; Blinken des Busses beachten
- Schulbusse: hinter haltenden Schulbussen nur Schrittgeschwindigkeit (ca. 7 km/h) – Kinder können unerwartet die Fahrbahn betreten
- Motorräder: im toten Winkel schwer zu sehen; Abstand halten, Schulterblick beim Spurwechsel
- Fußgänger am Zebrastreifen (§26 StVO): haben absoluten Vorrang – anhalten oder Geschwindigkeit reduzieren
- Kinder: reagieren unberechenbar; bei Kindern am Fahrbahnrand immer frühzeitig bremsen
- Ältere Menschen: längere Reaktionszeiten und langsameres Gehen – beim Überqueren der Fahrbahn Geduld zeigen
L9
Fahrmanöver
Abbiegen · Überholen · Schulterblick · Wenden
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Fahrmanöver
Fahrmanöver erfordern besondere Aufmerksamkeit und eine klare Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern. Die richtige Reihenfolge – Einordnen, Blinken, Schulterblick – ist entscheidend.
- Anfahren: Blinken, Schulterblick (links und rechts), dann sanft anfahren – Fußgänger und Radfahrer zuerst passieren lassen
- Rechtsabbiegen: ca. 50 m vorher einordnen (ganz rechts), blinken, Geschwindigkeit reduzieren, Schulterblick (Radfahrer!), abbiegen
- Linksabbiegen: ca. 50 m vorher in Fahrbahnmitte einordnen, blinken, auf Gegenverkehr warten, abbiegen
- Überholen – nur links: ausreichend Sicherheitsabstand halten, zügig überholen, rechtzeitig einscheren
- Überholverbot (Zeichen 276/277): gilt bis Ende des Verbots; auch verboten bei unklarer Sicht, vor Kurven, bei Gegenverkehr
- Überholter darf nicht beschleunigen; Überholer darf nicht zu früh einscheren
- Rückwärtsfahren: nur wenn notwendig und sicher möglich; so kurz wie möglich; bei eingeschränkter Sicht einweisen lassen
L10
Ruhender Verkehr
Halten · Parken · Halteverbote · Parkscheibe
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Ruhender Verkehr
Halten und Parken sind nicht dasselbe – und an vielen Stellen verboten, auch ohne Verkehrszeichen. Das Kennen der gesetzlichen Verbote vermeidet Bußgelder und Gefahren.
- Halten: kurzes Anhalten bis 3 Minuten, Fahrer bleibt am Steuer und hält das Fahrzeug fahrbereit
- Parken: länger als 3 Minuten ODER der Fahrer entfernt sich vom Fahrzeug
- Absolutes Halteverbot (Zeichen 283): weder Halten noch Parken erlaubt – auch kurzes Stoppen verboten
- Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286): Parken verboten, kurzes Halten zum Ein-/Aussteigen erlaubt
- Gesetzliche Halteverbote ohne Zeichen (Auswahl): auf/vor Fußgängerüberwegen, in Kreuzungsbereichen (5 m), vor Feuerwehrzufahrten, in Kurven mit schlechter Sicht, auf Radwegen
- Parkscheibe: Ankunftszeit auf nächste halbe Stunde aufrunden und einstellen; max. Parkdauer durch Schild vorgegeben
L11
Beleuchtung, Tunnel & Unfallverhalten
Lichter · Tunnelfahrt · Notruf 112 · Erste Hilfe
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Beleuchtung, Tunnel & Unfallverhalten
Richtiger Einsatz der Fahrzeugbeleuchtung ist Pflicht und schützt alle Verkehrsteilnehmer. Bei einem Unfall kommt es auf die richtige Reihenfolge an – schnelles Handeln rettet Leben.
- Abblendlicht: Pflicht bei Dunkelheit, Dämmerung und schlechter Sicht – Standardlicht beim normalen Fahren
- Fernlicht: nur außerorts bei freier Sicht; bei Gegenverkehr ca. 200 m vorher abblenden; bei Nebel nicht verwenden
- Nebelscheinwerfer (vorne): nur bei Sichtweite unter 50 m – zusammen mit Abblendlicht einschalten
- Nebelschlussleuchte (hinten): ebenfalls nur bei Sichtweite unter 50 m; blendet stark – bei besserer Sicht sofort ausschalten
- Tunnel: Licht einschalten, Abstand vergrößern (3-Sekunden-Regel), keine Sonnenbrille, Tempo anpassen
- Pflichtausstattung im Fahrzeug: Warnweste (mind. 1×), Verbandskasten (DIN 13164), Warndreieck
L12
Probezeit & Punktesystem
2 Jahre · 0,0 ‰ · Flensburg · ASF
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Probezeit & Punktesystem
Die Probezeit schützt durch besondere Regeln für Fahranfänger. Das Fahreignungsregister in Flensburg erfasst Verstöße – ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
- Probezeit: 2 Jahre ab Erstausstellung des Führerscheins
- 0,0 ‰ Grenze: während der gesamten Probezeit UND bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
- Verstoß A (schwerwiegend): z. B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht → Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre + Aufbauseminar (ASF) Pflicht
- Verstoß B (weniger schwerwiegend): → Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre + freiwilliges Seminar empfohlen
- BF17 (Begleitetes Fahren): ab 17 Jahre mit geeignetem Begleiter (mind. 30 Jahre alt, max. 0,0 ‰, eingetragen im Führerschein)
L13
Fahrzeugtechnik & Umwelt
ABS · ESP · ASR · Fahrphysik · Eco-Fahren
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Fahrzeugtechnik & Umwelt
Moderne Fahrzeuge sind mit zahlreichen Sicherheitssystemen ausgestattet. Das Verständnis der Fahrphysik und der Assistenzsysteme ermöglicht deren richtigen Einsatz in kritischen Situationen.
- Kupplung: unterbricht die Kraftübertragung zwischen Motor und Getriebe; beim Anfahren sanft dosieren
- Fahrphysik – Fliehkraft: wirkt in Kurven nach außen, steigt mit dem Quadrat der Geschwindigkeit – doppelte Geschwindigkeit = vierfache Fliehkraft
- Haftungsgrenze: Reifen haben maximale Kraftübertragung; überschreitet man diese, verliert man die Kontrolle
- Aquaplaning: bei Wasserfilm löst sich der Reifen von der Fahrbahn → Gas wegnehmen, Lenkrad festhalten, nicht lenken oder bremsen bis Kontakt wieder da
- ABS (Antiblockiersystem): verhindert Blockieren der Räder beim Bremsen → volle Kraft aufs Bremspedal! Nicht pumpen.
- ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm): erkennt drohendes Schleudern und bremst gezielt einzelne Räder
- ASR (Antriebsschlupfregelung): verhindert Durchdrehen der Antriebsräder beim Anfahren; wichtig auf glattem Untergrund
- Reifen: gesetzl. Mindestprofil 1,6 mm (empfohlen 3 mm); Winterreifen O-bis-O (Oktober bis Ostern) bei Eis/Schnee/Glätte
L14
Anhänger & Gütertransport
Anhängerlast · Tempo 80 · Ladungssicherung · §22
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Anhänger & Gütertransport
Mit Klasse B dürfen Anhänger geführt werden. Dabei gelten besondere Gewichts- und Geschwindigkeitsregeln. Die korrekte Ladungssicherung ist gesetzliche Pflicht und Voraussetzung für die Sicherheit aller.
- Ungebremste Anhänger: max. 750 kg Gesamtgewicht – für leichte Anhänger ohne eigene Bremse
- Gebremste Anhänger: max. so schwer wie das Zugfahrzeug zulässt (bis max. 3.500 kg) – je nach Fahrzeugzulassung
- Geschwindigkeit mit Anhänger: außerorts und Autobahn max. 80 km/h (mit speziellem Anbringeschild 100 km/h möglich)
- Fahrzeugkombination: Pkw + Anhänger max. 18,75 m Gesamtlänge
- Personenbeförderung (Klasse B): max. 8 Fahrgäste + Fahrer = 9 Personen insgesamt
- Ladungssicherung (§22 StVO): Ladung muss gesichert sein, dass sie bei Vollbremsung oder Ausweichmanöver nicht verrutscht oder herausfällt
- Kraftschlüssig: Zurrgurte, Spanngurte; Formschlüssig: Ladung liegt an Wänden an; Direktsicherung: Ladung direkt verankert
- Überladung: verschlechtert Bremswirkung und Fahrstabilität erheblich; Bußgeld + Haftung bei Unfall
Führerschein beantragen
Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellst du persönlich bei der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Welche das ist, hängt von deinem gemeldeten Wohnsitz ab.
📄 Diese Unterlagen benötigst du
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✓Personalausweis oder Reisepass (im Original)
-
✓Biometrisches Lichtbild – aktuell, 35×45 mm, weißer Hintergrund
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!Sehtest-Bescheinigung vom Optiker oder Arzt
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!Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs (min. 8 Unterrichtseinheiten)
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!Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei der Behörde oder online)
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!Bearbeitungsgebühr ca. 43 € (vor Ort in bar oder per EC)
Straßenverkehrsbehörde Darmstadt
Bilfinger Str. 12 · 64293 Darmstadt
Für Einwohner der Stadt Darmstadt
Straßenverkehrsamt LK DA-DI
Jägertorstraße 207 · 64289 Darmstadt
Für Einwohner des Landkreises
💡 Tipps zur Antragstellung
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✓Termin im Voraus buchen – Wartezeiten können mehrere Wochen betragen
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✓Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest am besten vor der Fahrschulanmeldung erledigen
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✓Wir helfen dir beim Ausfüllen der Formulare – einfach kurz vorbeikommen
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✓Nach Antragstellung erhältst du deine Prüferlaubnisnummer – damit kannst du dich zur Theorieprüfung anmelden
Dein Führerschein.
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Übungsfahrstunden
Individuelle Fahrstunden à 45 Min.
Sonderfahrten
Überland · Autobahn · Nacht
Aufstieg zwischen Klassen
Bei einem Aufstieg von Klasse A1 → A2 oder A2 → A beträgt die Anmeldegebühr nur 300,00 € statt der regulären 600,00 €.
Kombination Klasse B + Motorrad
Bei gleichzeitiger Buchung von Klasse B und Klasse A, A1 oder A2 gilt eine gemeinsame Anmeldegebühr von nur 700,00 € für beide Klassen.
* Alle angegebenen Preise dienen als unverbindliche Orientierung und können von den aktuell gültigen Preisen abweichen. Bitte kontaktiere uns direkt für ein verbindliches Angebot.
