City Fahrschule Darmstadt · Seit 2017

Starte jetzt. Fahr sicher. Besteh die Prüfung.

Kein Stress, kein Druck — unser familiäres Team begleitet dich Schritt für Schritt. Persönlich, geduldig und mit echter Leidenschaft fürs Unterrichten.

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Führerschein!
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Das CFD Team

Welchen Führerschein möchtest du machen?

Ob klassischer PKW-Führerschein, Motorrad oder Anhänger — wir bieten dir die passende Ausbildung für jeden Bedarf. Wähle einfach deine Klasse aus.

Ab 17 Jahren (BF17 möglich)

Führerschein Klasse B

Der klassische PKW-Führerschein — dein Ticket zur Freiheit! Mit Klasse B darfst du PKW bis 3,5t fahren und Anhänger bis 750kg ziehen.

  • PKW bis 3.500 kg zGM
  • Anhänger bis 750 kg
  • BF17 ab 17 Jahren möglich
  • Theorie- & Praxisunterricht
  • Schalt- oder Automatikausbildung
Voraussetzungen: Mindestalter 17 Jahre (BF17) / 18 Jahre (regulär), Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
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Automatik-Vorteil

Führerschein Klasse B197

Prüfung im Automatikfahrzeug — entspannt und stressfrei. Nachträgliche Erweiterung auf Schaltgetriebe jederzeit möglich.

  • Prüfung im Automatikfahrzeug
  • Weniger Stress bei der Fahrprüfung
  • Nachträgliche Schaltausbildung möglich
  • Gleiche Fahrerlaubnis wie Klasse B
  • Ideal für Prüfungsängstliche
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
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Keine Prüfung!

Schlüsselzahl B96

Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen bis 4.250 kg — ganz ohne TÜV-Prüfung! Nur ein kurzer Lehrgang bei uns genügt.

  • Züge bis 4.250 kg zGM
  • Kein Prüfungsamt — nur Lehrgang
  • Ideal für Wohnwagen & große Anhänger
  • Lehrgang in 1–2 Tagen abgeschlossen
Voraussetzungen: Gültiger Führerschein Klasse B
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PKW Führerschein
3 Klassen
Führerschein erforderlich

Führerschein Klasse BE

Mit BE darfst du PKW mit Anhängern über 750 kg bis zu einem Gesamtzug von 7.000 kg fahren. Perfekt für schwere Wohnwagen, Pferdeanhänger oder gewerbliche Nutzung.

  • Anhänger über 750 kg zGM
  • Gesamtzug bis 7.000 kg
  • Wohnwagen, Pferdeanhänger, Bootsanhänger
  • Rückwärtsfahren mit Anhänger
  • Praxisnahe Ausbildung auf großem Gelände
Voraussetzungen: Gültiger Führerschein Klasse B, Mindestalter 18 Jahre
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Anhänger Führerschein
7t Gesamtzug
Unbegrenzte Leistung

Führerschein Klasse A

Die Königsklasse! Mit Klasse A darfst du alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Direkteinstieg ab 24 Jahren oder mit A2 + 2 Jahren ab 21.

  • Alle Motorräder ohne Einschränkung
  • Direkteinstieg ab 24 Jahren
  • Mit A2 + 2 Jahren Erfahrung ab 21 Jahren
  • Unbegrenzte Motorleistung
Voraussetzungen: Mindestalter 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 21 Jahre mit A2
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Bis 35 kW

Führerschein Klasse A2

Der optimale Einstieg mit 21 Jahren. Motorräder bis 35 kW. Nach 2 Jahren direkter Aufstieg zu Klasse A möglich.

  • Motorräder bis 35 kW (48 PS)
  • Ab 21 Jahren
  • Nach 2 Jahren Aufstieg zu Klasse A
  • Große Modellauswahl verfügbar
Voraussetzungen: Mindestalter 21 Jahre, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
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Ab 16 Jahren

Führerschein Klasse A1

Schon mit 16 Jahren das erste eigene Motorrad! Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW.

  • Leichtkrafträder bis 125 ccm
  • Bis 11 kW (15 PS)
  • Ab 16 Jahren möglich
  • Mit B-Führerschein: Erleichterungen möglich
Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
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Ab 15 Jahren

Führerschein Klasse AM

Mit nur 15 Jahren legal auf der Straße! Mopeds und Leichtkraftroller bis 45 km/h.

  • Mopeds & Leichtkraftroller bis 45 km/h
  • Ab 15 Jahren (mit Begleitung)
  • Dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge
  • Kompakter Lehrgang möglich
Voraussetzungen: Mindestalter 15 Jahre, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
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Motorrad Führerschein
4 Klassen
Pflichtmaßnahme

Aufbauseminar für Anfänger (ASF)

Das ASF ist eine Pflichtmaßnahme für Fahranfänger in der Probezeit bei schwerwiegenden Verstößen. Es dient der Reflexion und Verbesserung des Fahrverhaltens.

  • 4 Sitzungen á 135 Minuten
  • Kleingruppenarbeit (max. 6 Teilnehmer)
  • Verhindert Verlängerung der Probezeit
  • Vertrauliche Atmosphäre
  • Erfahrene, zertifizierte Seminarleiter
Das ASF muss innerhalb der gesetzlichen Frist absolviert werden. Melde dich frühzeitig an!
Termin anfragen
1
Sitzung 1 & 2 Analyse & Reflexion
2
Sitzung 3 Fahrübungen & Praxis
3
Sitzung 4 Abschluss & Bescheinigung

Du erhältst eine offizielle Bescheinigung für die Führerscheinstelle

Für Wiedereinsteiger

Auffrischungskurs

Schon lange nicht mehr gefahren? Kein Problem! Unser Auffrischungskurs bringt dich schnell und sicher zurück — ohne Stress, in deinem eigenen Tempo.

  • Individuell zugeschnittener Kurs
  • Kein festes Kursprogramm — du bestimmst das Tempo
  • Parkübungen, Stadtfahrten, Autobahn
  • Ideal nach längerer Fahrpause
  • Auch als Vorbereitung auf Auslandsreisen
Bereits ab einer Fahrstunde buchbar — ganz ohne feste Kurspakete.
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1+ Std. buchbar
In 1 Woche zur Theorie!

Intensivkurs – Theorie kompakt

Du willst schnell mit dem Führerschein starten? Unser Intensivkurs packt den gesamten Theorieunterricht in eine einzige Ferienwoche — strukturiert, kompakt, effektiv.

  • Alle 14 Pflicht-Theoriestunden in nur einer Woche
  • Schnellere Zulassung zur Theorieprüfung
  • Früher Start mit den Fahrstunden (Praxis)
  • Täglich Unterricht in kleinen Gruppen
  • Strukturierter und kompakter Lernablauf
Kurse finden 4x pro Jahr in den Schulferien statt. Die Plätze sind begrenzt — frühzeitig anmelden!
Geeignet für Schüler & Studenten in den Ferien, Berufstätige mit wenig Zeit und alle, die schnell zum Führerschein möchten.
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Deine Theorie-Woche im Überblick
Mo
Persönliche Voraussetzungen Risikofaktor Mensch
Di
Recht & Verkehrsregeln Verkehrszeichen
Mi
Geschwindigkeit & Abstand Fahrmanöver
Do
Besondere Situationen Technik & Umwelt
Fr
Wiederholung Prüfungsvorbereitung

Alle 14 Pflicht-Stunden absolviert — du bist bereit für die Theorieprüfung!

Osterferien
Sommerferien
Herbstferien
Winterferien

Lerne deine Fahrlehrer kennen

Unser qualifiziertes Team besteht aus erfahrenen und geduldigen Fahrlehrern,
die mit Herzblut bei der Sache sind. Jeder bringt seine eigene Expertise mit.

Vasilis

Fährt gerne Motorrad. Er schaut gerne Fußball, besonders die Spiele des VFB, SVD und PAOK Thessaloniki.

Vasilis
Gründer & Fahrlehrer
Im Team seit Gründung Deutsch,English,Griechisch
Alle Klassen
Fahrlehrer 2

Er fährt gerne Motorrad und ist leidenschaftlicher PAOK-Fan.

Dennis
Fahrlehrer & Kundenberatung
Im Team seit 2018 Deutsch, Englisch, Griechisch
Klasse B Klasse BE Klasse A
Fahrlehrer 3

Ihn bringt nichts aus der Fassung. Er ist Familienvater, macht gerne Musik, ist Fußballfan. Er spielt und schaut sehr oft und gerne Darts.

Jamal
Fahrlehrer
Im Team seit 2023 Deutsch, Englisch, Arabisch
Klasse B Klasse BE Klasse A
Fahrlehrer 4

Er treibt gerne Sport und ist immer gut gelaunt.

Mo
Fahrlehrer
Im Team seit 2023 Deutsch, Englisch
Klasse B Klasse BE
Fahrlehrer 5

Er hat viel Spaß an seinem Job. Als Familienvater ist es zudem immer ein Muss ruhig und gelassen zu sein.

Birol
Fahrlehrer
Im Team seit 2019 Deutsch, Türkisch, Englisch
Klasse B Klasse BE
Fahrlehrer 6

Sein Hobby ist Sport. Er bringt gerne Menschen das Fahren bei und ist dabei immer gelassen.

Alex
Fahrlehrer
Im Team seit 2023 Deutsch, Griechisch, Englisch
Klasse B Klasse BE

Unsere Fahrzeugflotte

Moderne Fahrzeuge für deine Fahrausbildung — gut ausgestattet, zuverlässig und sicher.

VW Golf 8
Schaltung
VW Golf 8 2021 (x2)
Getriebe
Schaltung
Leistung
118 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
B
VW Golf Goal 8
Automatik
VW Golf 8 2024
Getriebe
Automatik
Leistung
150 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
B
VW Golf 7
Schaltung
VW Golf 7 2017
Getriebe
Schaltung
Leistung
118 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
B
VW Tiguan
Automatik
VW Tiguan 2023
Getriebe
Automatik
Leistung
150 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
B
VW T-Roc
Automatik
VW T-Roc 2026
Getriebe
Automatik
Leistung
150 PS
Kraftstoff
Diesel
Klasse
B / BE
VW Polo
Automatik
VW Polo 2022
Getriebe
Automatik
Leistung
100 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
B
Hyundai i20
Automatik
Hyundai i20 2021
Getriebe
Automatik
Leistung
78 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
B
Audi Q3
Automatik
Audi Q3 2023
Getriebe
Automatik
Leistung
150 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
B
Kawasaki Z900
Klasse A
Kawasaki Z900
Getriebe
Schaltung
Leistung
125 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
A
Kawasaki Z650
Klasse A2
Kawasaki Z650 (x2)
Getriebe
Schaltung
Leistung
68 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
A2
Kawasaki Z125
Klasse A1
Kawasaki Z125
Getriebe
Schaltung
Leistung
9.7 PS
Kraftstoff
Benzin
Klasse
A1
Führerschein · Kurs & Ablauf

Alles Wichtige –
auf einen Blick.

Von Schritt 1 bis zum Führerschein: hier findest du den kompletten Ablauf, alle 14 Theorieinhalte und die Informationen zur Antragstellung.

🩺
Schritt 1 · Vorbereitung

Erste-Hilfe-Kurs absolvieren

Pflichtvoraussetzung für den Führerschein. Kurs mit 8 Unterrichtseinheiten bei einer anerkannten Hilfsorganisation (DRK, ADAC, ASB).

1 Tag ~35–55 € Nachweis aufbewahren
👁️
Schritt 2 · Vorbereitung

Sehtest beim Optiker oder Arzt

Einfacher Sehschärfentest – kein Augenarzt notwendig. Die Bescheinigung wird bei der Behörde eingereicht.

10 Min. ~6–8 €
📋
Schritt 3 · Start

Anmeldung bei uns in der Fahrschule

Wähle deine Klasse (B, A, etc.) und unterschreibe den Ausbildungsvertrag. Wir erklären dir alles weitere und vergeben deinen Lehrplan.

Persönlich Personalausweis mitbringen
🏛️
Schritt 4 · Behörde

Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde

Termin bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Landkreis). Du bringst Foto, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und Ausweis mit. Wir helfen dir bei den Formularen.

Termin erforderlich ~43 € Gebühr
📚
Schritt 5 · Theorie

Theorieunterricht – 14 Pflichtlektionen

Alle Theoriethemen in 14 strukturierten Lektionen. Ergänzt durch Online-Lernprogramm und gezielte Prüfungsvorbereitung.

14 Lektionen Abend- & Wochenendkurse Online-Lernen möglich
📝
Schritt 6 · Prüfung

Theoretische Prüfung (TÜV / DEKRA)

30 Fragen am Computer, max. 10 Fehlerpunkte erlaubt. Wir melden dich an und bereiten dich optimal vor.

30 Fragen Max. 10 Fehlerpunkte ~22 € Prüfungsgebühr
🚗
Schritt 7 · Praxis

Praktische Ausbildung

Fahrstunden nach deinem individuellen Bedarf plus Pflichtfahrten: 3× Überlandfahrt, 3× Autobahnfahrt, 1× Nachtfahrt.

3× Überland 3× Autobahn 1× Nacht
🏆
Schritt 8 · Ziel erreicht!

Praktische Prüfung – Führerschein!

45-minütige Prüfungsfahrt mit dem amtlichen Prüfer. Bei Bestehen bekommst du sofort deinen vorläufigen Führerschein.

45 Minuten ~95 € Prüfungsgebühr Vorläufiger FS sofort
L1

Persönliche Voraussetzungen

Mindestalter · Sehtest · Gesundheit · Fahreignung

Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist die körperliche und geistige Eignung. Bis zu 80 % aller Informationen im Straßenverkehr nimmt der Mensch über die Augen wahr – gutes Sehvermögen ist die Grundlage sicheren Fahrens.

  • Mindestalter: Klasse B ab 18 Jahren; mit BF17 (Begleitetes Fahren) bereits ab 17 Jahren möglich
  • Sehtest: Pflicht vor dem ersten Antrag – Mindest-Sehschärfe 0,7 (binokular); Bescheinigung vom Optiker oder Arzt (~6–8 €)
  • Farbsehvermögen: muss für Ampeln und Verkehrszeichen ausreichend sein; Einschränkungen sind meldepflichtig
  • Gesundheitliche Eignung: bestimmte Erkrankungen (z. B. unkontrollierte Epilepsie, schwere Herzerkrankungen, Sehbehinderungen) können die Fahreignung einschränken
  • Tagesform und Konzentration: wer krank, extrem müde oder stark aufgewühlt ist, sollte das Steuer meiden – die Fahrtüchtigkeit ist situationsabhängig
  • Erste-Hilfe-Kurs: mind. 8 Unterrichtseinheiten bei einer anerkannten Hilfsorganisation (DRK, ADAC, ASB) – Pflichtnachweis für den Führerscheinantrag
Die körperliche und geistige Eignung ist die Grundlage jeder sicheren Fahrt. Wer sich nicht fit fühlt, sollte das Steuer anderen überlassen.
Ab 18 Jahren BF17 ab 17 Sehtest 0,7 Gesundheit Erste-Hilfe-Kurs
L2

Risikofaktor Mensch

Reaktionszeit · Alkohol · Drogen · Müdigkeit · Ablenkung

Der Mensch ist die häufigste Unfallursache im Straßenverkehr. Alkohol, Drogen, Müdigkeit und Ablenkung beeinträchtigen Wahrnehmung, Reaktion und Urteilsvermögen – oft ohne dass man es selbst bemerkt.

  • Reaktionszeit: ca. 1 Sekunde bei normaler Reaktion; bei 50 km/h legt man dabei ~14 m zurück – Alkohol, Drogen und Müdigkeit verlängern sie erheblich
  • Müdigkeit: wirkt ähnlich wie Alkohol; Mikroschlaf ist nicht kontrollierbar – bei Schläfrigkeit sofort Pause machen, kein Fenster öffnen hilft
  • Handy am Steuer: verboten – 100 € Bußgeld + 1 Punkt; Reaktionszeit steigt auf das 3- bis 4-Fache; bei Unfall deutlich höhere Konsequenzen
  • Medikamente: viele beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit; Beipackzettel lesen, im Zweifel den Arzt fragen
  • Drogen: auch nach dem Rausch noch im Blut nachweisbar; es gibt keine „sicheren" Drogen – jede Beeinträchtigung ist strafbar
  • Emotionaler Zustand: Stress, Ärger und Trauer erhöhen Risikobereitschaft und senken Konzentration – möglichst erst fahren, wenn man sich beruhigt hat
Alkoholgrenzen: 0,5 ‰ = Ordnungswidrigkeit (ab 500 €, 1 Monat Fahrverbot) · 1,6 ‰ = absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat, MPU-Pflicht) · In der Probezeit & bis 21 Jahre: 0,0 ‰
0,0 ‰ Probezeit/U21 0,5 ‰ OWi 1,6 ‰ Straftat Reaktionszeit Müdigkeit Ablenkung
L3

Rechtliche Rahmenbedingungen

Fahrerlaubnis · Versicherung · HU · Zulassung

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss die rechtlichen Grundlagen kennen. Wichtig ist der Unterschied zwischen der Fahrerlaubnis als Berechtigung und dem Führerscheindokument als Nachweis.

  • Fahrerlaubnis = das Recht zu fahren (kann entzogen werden) · Führerschein = das Dokument (muss während der Fahrt mitgeführt werden)
  • Klasse B: Pkw bis 3.500 kg, max. 8 Fahrgäste + Fahrer – die häufigste Führerscheinklasse in Deutschland
  • Hauptuntersuchung (HU): alle 2 Jahre bei TÜV oder DEKRA (Neuwagen erst nach 3 Jahren); Plakette am hinteren Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) muss immer mitgeführt werden; Teil II (Fahrzeugbrief) sicher zu Hause aufbewahren
  • Bei Polizeikontrolle: Führerschein + Zulassungsbescheinigung Teil I vorzeigen; Fahrzeugpapiere können auch innerhalb kurzer Zeit nachgereicht werden
  • StVO / StVZO: StVO regelt das Verhalten im Verkehr; StVZO regelt die Zulassung und technischen Anforderungen an Fahrzeuge
Versicherungspflicht: Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und zahlt Schäden Dritter. Teilkasko: Feuer, Diebstahl, Naturereignisse, Wildunfall. Vollkasko: zusätzlich eigene Unfallschäden am Fahrzeug.
StVO / StVZO Fahrerlaubnis HU alle 2 Jahre Haftpflicht Pflicht Teilkasko Vollkasko
L4

Das Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

Rechtsfahrgebot · Fahrbahnmarkierungen · Autobahn · Spurwechsel

Das Straßenverkehrssystem besteht aus Fahrbahnen, Fahrstreifen und Markierungen, die gemeinsam einen geordneten und sicheren Verkehrsfluss ermöglichen. Jeder Teilnehmer hat sich an die Grundregeln zu halten.

  • Rechtsfahrgebot (§2 StVO): immer so weit rechts wie möglich fahren – Seitenstreifen ist kein Fahrstreifen; mittlere und linke Spuren nur zum Überholen
  • Durchgezogene Linie: nicht überfahren, kein Überholen; gestrichelte Linie: Spurwechsel und Überholen erlaubt (Gegenverkehr beachten)
  • Doppelt durchgezogene Mittellinie: absolutes Überholverbot, kein Seitenwechsel
  • Sperrfläche (Schraffierung): grundsätzlich nicht befahren – dient Verkehrsführung und Sicherheit
  • Autobahn – Auffahren: Vorfahrt des fließenden Verkehrs; Geschwindigkeit auf Auffahrbahn anpassen; Reißverschlussverfahren beim Einfädeln
  • Fahrstreifenwechsel: Einordnen → Blinken → Schulterblick → Wechsel; ausreichend Zeit und Abstand sicherstellen
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mindestens 60 km/h erreichen können. Das Linksfahren ist außer zum Überholen verboten.
§2 Rechtsfahrgebot Fahrbahnmarkierungen Autobahn Reißverschluss Spurwechsel
L5

Vorfahrt und Verkehrsregelungen

Rechts vor Links · Ampelphasen · Kreisverkehr · Bahnübergang

Vorfahrtregeln legen fest, wer an Kreuzungen warten muss. Lichtzeichen (Ampeln) haben Vorrang vor Verkehrszeichen. An Bahnübergängen gilt absolute Sicherheitspflicht.

  • Rangfolge: 1. Polizei/Ordner → 2. Lichtzeichen (Ampel) → 3. Vorfahrtzeichen (Schilder) → 4. Rechts-vor-Links
  • Rechts-vor-Links: gilt an gleichrangigen Kreuzungen ohne weitere Regelung – der von rechts Kommende hat Vorfahrt
  • Vorfahrtstraße (Z. 306): gilt bis Zeichen 307; man hat an allen Kreuzungen dieser Straße Vorfahrt · STOP (Z. 206): vollständig anhalten, auch ohne Verkehr
  • Kreisverkehr (Z. 215): Einfahrende müssen warten; der Kreisverkehr hat Vorrang – beim Ausfahren rechts blinken
  • Ampelphasen: Rot = Halt · Gelb = anhalten vorbereiten · Rot+Gelb = Anfahren vorbereiten · Grüner Pfeil = bei Rot rechts abbiegen erlaubt (erst vollständig anhalten)
  • Bahnübergang: Andrews-Kreuz (Z. 201) = mind. 10 m Abstand halten · Baken: 3 Streifen = 240 m, 2 = 160 m, 1 = 80 m
  • Blinklicht/Klingel am Bahnübergang: sofort anhalten – nie bei Lichtzeichen einfahren
Fahrzeug am Bahnübergang liegen geblieben: Alle Insassen sofort aussteigen. Notruf 112 UND Bahnnotruf 0800 111 2210 anrufen.
Rechts vor Links Kreisverkehr STOP Zeichen 206 Ampelphasen Grüner Pfeil Bahnübergang
L6

Verkehrszeichen

Gefahren · Vorschrift · Richtzeichen · Zusatzschilder · §1 StVO

§1 StVO ist die Grundnorm aller Verkehrsregeln: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Verkehrszeichen konkretisieren diese Pflicht und sind in klar definierte Gruppen eingeteilt.

  • Gefahrenzeichen: gleichseitiges Dreieck mit rotem Rand – warnen vor Gefahrenstellen, sind aber keine Verbote
  • Vorschriftzeichen (Gebote/Verbote): runde Form – roter Rand = Verbot, blaues Schild = Gebot; Achteck = STOP (Zeichen 206)
  • Richtzeichen: rechteckig, blau oder grün – geben Wegweisung, kennzeichnen Ortschaften, Autobahnen, Parkplätze
  • Zusatzschilder: rechteckig, weißer Hintergrund – präzisieren das darüber stehende Zeichen (z. B. Zeitraum, Fahrzeugarten)
  • Verkehrseinrichtungen: Leitbaken (gelb-schwarz), Absperrschranken, Warnleuchten, Leitpfosten – physische Elemente zur Verkehrsführung
  • Priorität der Regelung: Polizei/Ordner > Lichtzeichen (Ampel) > Verkehrszeichen/Markierungen > allgemeine StVO-Regeln
Merkhilfe: Dreieck = Gefahr · Rund = Vorschrift · Rechteck = Richtung · Achteck = STOP · Blaues Rund = Gebot
§1 StVO Gefahrenzeichen Vorschriftzeichen Richtzeichen Zusatzschilder
L7

Andere Teilnehmer am Straßenverkehr

Radfahrer · Fußgänger · Busse · Kinder · Einsatzfahrzeuge

Im Straßenverkehr teilen wir den Raum mit vielen verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Das Gebot der besonderen Rücksichtnahme gilt insbesondere für die Schwächsten – Kinder, Fußgänger und Radfahrer.

  • Radfahrer überholen: Mindestabstand 1,5 m innerorts, 2,0 m außerorts – Dooring-Gefahr bei geparkten Fahrzeugen berücksichtigen
  • Busse an Haltestellen: nur mit Schrittgeschwindigkeit (~7 km/h) vorbeifahren, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen; Blinken des Busses beachten
  • Schulbusse: hinter haltenden Schulbussen nur Schrittgeschwindigkeit – Kinder können unerwartet die Fahrbahn betreten
  • Motorräder: im toten Winkel schwer zu sehen; Schulterblick beim Spurwechsel ist Pflicht; ausreichend Abstand halten
  • Fußgänger am Zebrastreifen (§26 StVO): absoluter Vorrang – anhalten oder deutlich verlangsamen; Absicht zum Überqueren reicht
  • Einsatzfahrzeuge (Blaulicht/Martinshorn): sofort freie Bahn schaffen – rechts ranfahren und notfalls auf den Gehweg ausweichen
  • Kinder & Ältere: reagieren unberechenbar oder langsamer – bei jedem Hinweis auf diese Gruppen am Fahrbahnrand frühzeitig bremsen
Zebrastreifen: Fußgänger betritt die Fahrbahn oder zeigt deutlich die Absicht zu überqueren → du musst warten.
Radfahrer 1,5 / 2 m Schulbusse Zebrastreifen §26 Kinder Einsatzfahrzeuge Motorräder
L8

Geschwindigkeit und Abstand

50 / 100 / 130 · Anhalteweg · 2-Sekunden-Regel

Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen. Die Kenntnis von Anhaltewegen und Sicherheitsabständen ist entscheidend – Physik kennt keine Ausnahmen.

  • Innerorts: 50 km/h (bei Zusatzschild oder Zone 30 entsprechend weniger)
  • Außerorts: 100 km/h für Pkw; mit Anhänger max. 80 km/h (100 km/h mit Anbringeschild möglich)
  • Autobahn: 130 km/h Richtgeschwindigkeit – kein gesetzliches Limit für Pkw, aber bei Unfall Haftungsrisiko bei höherer Geschwindigkeit
  • Reaktionsweg: Geschwindigkeit ÷ 10 × 3 (bei 50 km/h = 15 m; bei 100 km/h = 30 m)
  • Bremsweg: (Geschwindigkeit ÷ 10)² (bei 50 km/h = 25 m; bei 100 km/h = 100 m)
  • Bei Nässe: doppelter Bremsweg – Geschwindigkeit deutlich reduzieren
  • Sicherheitsabstand: Faustformel = halber Tachowert in Metern (bei 100 km/h = mind. 50 m)
  • 2-Sekunden-Regel: Wenn der Vordermann an einem Fixpunkt vorbeifährt, darf man erst 2 Sekunden später dort sein
Gesamtanhalteweg: 50 km/h = 15 m + 25 m = 40 m · 100 km/h = 30 m + 100 m = 130 m. Doppelte Geschwindigkeit = vierfacher Bremsweg!
50 km/h innerorts 100 km/h außerorts 130 km/h Richtwert 2-Sekunden-Regel Anhalteweg
L9

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern

Abbiegen · Überholen · Schulterblick · Wenden · Rückwärts

Fahrmanöver erfordern besondere Aufmerksamkeit und klare Kommunikation. Die richtige Reihenfolge – Einordnen, Blinken, Schulterblick – muss zur Gewohnheit werden.

  • Anfahren: Blinken, Schulterblick links und rechts, dann sanft anfahren – Fußgänger und Radfahrer zuerst passieren lassen
  • Rechtsabbiegen: ca. 50 m vorher ganz rechts einordnen, blinken, Geschwindigkeit reduzieren, Schulterblick (Radfahrer!), abbiegen
  • Linksabbiegen: ca. 50 m vorher Fahrbahnmitte einordnen, blinken, Gegenverkehr abwarten, abbiegen
  • Überholen – nur links: ausreichend Abstand halten, zügig und vollständig überholen, rechtzeitig einscheren; Überholter darf nicht beschleunigen
  • Überholverbot (Z. 276/277): gilt bis Ende des Verbots; auch verboten bei unklarer Sicht, vor Kurven, bei Gegenverkehr
  • Wenden: nur wenn keine Gefährdung oder Behinderung; auf ausreichend Platz achten
  • Rückwärtsfahren: nur wenn nötig und sicher; so kurz wie möglich; bei eingeschränkter Sicht einweisen lassen
Schema Abbiegen: Einordnen (50 m vorher) → Blinken → Geschwindigkeit anpassen → Schulterblick → Abbiegen → Blinken ausschalten
Abbiegen Überholen nur links Überholverbot Schulterblick Einordnen Rückwärts
L10

Ruhender Verkehr

Halten · Parken · Halteverbote · Parkscheibe

Halten und Parken sind nicht dasselbe – und an vielen Stellen verboten, auch ohne Verkehrszeichen. Das Kennen der gesetzlichen Verbote vermeidet Bußgelder und Gefahren.

  • Halten: kurzes Anhalten bis 3 Minuten, Fahrer bleibt am oder im Fahrzeug und hält es fahrbereit
  • Parken: länger als 3 Minuten ODER der Fahrer entfernt sich vom Fahrzeug
  • Absolutes Halteverbot (Z. 283): weder Halten noch Parken – auch kurzes Stoppen ist verboten
  • Eingeschränktes Halteverbot (Z. 286): Parken verboten, kurzes Halten zum Ein-/Aussteigen erlaubt
  • Gesetzliche Halteverbote ohne Zeichen (Auswahl): auf/vor Fußgängerüberwegen, in Kreuzungsbereichen (5 m), vor Feuerwehrzufahrten, in Kurven mit schlechter Sicht, auf Radwegen
  • Parkscheibe: Ankunftszeit auf nächste halbe Stunde aufrunden; maximale Parkdauer durch Schild vorgegeben
Liegengebliebenes Fahrzeug absichern: 1. Warnblinkanlage · 2. Warnweste anlegen · 3. Warndreieck aufstellen (innerorts: 50 m · Landstraße: 100 m · Autobahn: mind. 150 m)
Halten ≤ 3 Min. Parken > 3 Min. Absolutes Halteverbot Eingeschränkt Parkscheibe Warndreieck
L11

Besondere Verkehrssituationen, Folgen von Fehlverhalten

Beleuchtung · Schlechtwetter · Unfall · Notruf · Konsequenzen

Besondere Situationen – schlechte Sicht, Nässe, Dunkelheit oder Unfälle – erfordern angepasstes Verhalten. Wer sich falsch verhält, gefährdet andere und haftet rechtlich.

  • Abblendlicht: Pflicht bei Dunkelheit, Dämmerung und schlechter Sicht – Standardlicht beim normalen Fahren
  • Fernlicht: nur außerorts bei freier Sicht; bei Gegenverkehr ca. 200 m vorher abblenden; bei Nebel nie verwenden
  • Nebelscheinwerfer/-schlussleuchte: nur bei Sichtweite unter 50 m; Schlussleuchte blendet stark – sofort ausschalten wenn Sicht besser wird
  • Schlechtwetter / Nässe: Geschwindigkeit deutlich reduzieren; doppelter Bremsweg bei Nässe; bei starkem Aquaplaning Gas wegnehmen, Lenkrad halten, nicht reißen
  • Tunnel: Licht einschalten, Abstand vergrößern (3-Sekunden-Regel), Sonnenbrille abnehmen, Tempo anpassen
  • Folgen von Fehlverhalten: Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbot, Strafanzeige, Entzug der Fahrerlaubnis – je nach Schwere auch Haftstrafe
  • Pflichtausstattung: Warnweste (mind. 1×), Verbandskasten (DIN 13164), Warndreieck
Verhalten bei Unfall: 1. Stoppen & Motor aus · 2. Warnblinkanlage · 3. Warnweste · 4. Unfallstelle sichern · 5. Notruf 112 · 6. Erste Hilfe leisten · 7. Verletzte nicht unnötig bewegen · 8. Polizei bei Verletzten oder Streit · 9. Daten austauschen · 10. Unfallstelle nicht verändern
Abblendlicht Nebelscheinwerfer <50 m Tunnel Notruf 112 Erste Hilfe Fehlverhalten → Punkte
L12

Lebenslanges Lernen

Probezeit · Flensburg · ASF · BF17 · Verkehrspsychologie

Sicheres Fahren ist ein lebenslanger Lernprozess. Die Probezeit soll Fahranfänger schützen, das Fahreignungsregister fehlgeleitetes Verhalten korrigieren – wer offen bleibt für Verbesserungen, fährt sicherer.

  • Probezeit: 2 Jahre ab Erstausstellung des Führerscheins; besondere Regeln gelten in dieser Zeit
  • 0,0 ‰ Grenze: während der gesamten Probezeit UND bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
  • Verstoß A (schwerwiegend): z. B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Nötigung → Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre + ASF-Seminar Pflicht
  • Verstoß B (weniger schwerwiegend): z. B. Handynutzung → Probezeit verlängert auf 4 Jahre + freiwilliges Seminar empfohlen
  • BF17 (Begleitetes Fahren): ab 17 Jahre mit geeignetem Begleiter (mind. 30 J., max. 0,0 ‰, im Führerschein eingetragen)
  • Verkehrspsychologie: eigene Fahrfehler reflektieren, Risikobewusstsein entwickeln, Fortbildungen nutzen (z. B. Fahrsicherheitstraining)
Fahreignungsregister (FAER) Flensburg: 1–3 Pkt. = Hinweis · 4–5 Pkt. = Verwarnung (freiwilliges Seminar möglich, –1 Pkt.) · 6–7 Pkt. = Ermahnung (Seminar Pflicht) · 8 Pkt. = Entzug der Fahrerlaubnis
2 Jahre Probezeit 0,0 ‰ Flensburg Verstoß A / B ASF Seminar BF17
L13

Technik und umweltbewusstes Fahren

ABS · ESP · ASR · Fahrphysik · Eco-Fahren · Reifen

Moderne Fahrzeuge sind mit zahlreichen Sicherheitssystemen ausgestattet. Das Verständnis der Fahrphysik ermöglicht deren richtigen Einsatz – und umweltbewusstes Fahren schont Ressourcen und Geldbeutel.

  • Fliehkraft in Kurven: steigt mit dem Quadrat der Geschwindigkeit – doppelte Geschwindigkeit = vierfache Fliehkraft; Kurven immer langsam einfahren
  • Haftungsgrenze: Reifen haben maximale Übertragungskraft; wird diese überschritten, verliert man die Kontrolle
  • Aquaplaning: bei Wasserfilm hebt sich der Reifen ab → Gas wegnehmen, Lenkrad festhalten, nicht lenken oder bremsen bis Kontakt wieder da ist
  • ABS (Antiblockiersystem): verhindert Blockieren der Räder → volle Kraft aufs Bremspedal! Nicht pumpen – ABS übernimmt das Dosieren
  • ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm): erkennt drohendes Schleudern und bremst gezielt einzelne Räder
  • ASR (Antriebsschlupfregelung): verhindert Durchdrehen der Antriebsräder; besonders wichtig auf Eis und Schnee
  • Reifen: gesetzl. Mindestprofil 1,6 mm (empfohlen mind. 3 mm); Winterreifen O-bis-O (Oktober bis Ostern) bei Eis, Schnee oder Glätte
Eco-Fahren: frühzeitig hochschalten (bei ~2.000 U/min) · Motorbremse nutzen · gleichmäßig fahren · Klimaanlage sparsam einsetzen · Reifendruck regelmäßig prüfen
ABS – voll bremsen! ESP ASR Aquaplaning Fliehkraft Eco-Fahren Reifen 1,6 mm
L14

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

Anhänger · Ladungssicherung · Tempo 80 · Fahrzeugkombination

Mit Klasse B dürfen Anhänger (Züge) geführt werden. Dabei gelten besondere Gewichts- und Geschwindigkeitsregeln. Korrekte Ladungssicherung ist gesetzliche Pflicht und schützt alle Verkehrsteilnehmer.

  • Solokraftfahrzeug: Pkw ohne Anhänger – normale StVO-Regeln; max. 8 Fahrgäste + Fahrer (Klasse B)
  • Ungebremste Anhänger: max. 750 kg Gesamtgewicht – für leichte Anhänger ohne eigene Bremse
  • Gebremste Anhänger: bis max. Anhängelast des Zugfahrzeugs laut Zulassungsbescheinigung; max. 3.500 kg
  • Geschwindigkeit mit Anhänger: außerorts und Autobahn max. 80 km/h; mit speziellem Anbringeschild 100 km/h möglich
  • Fahrzeugkombination: Pkw + Anhänger max. 18,75 m Gesamtlänge; Fahrverhalten verändert sich deutlich – breitere Kurven fahren
  • Ladungssicherung (§22 StVO): Ladung muss bei Vollbremsung oder Ausweichmanöver sicher bleiben – kraftschlüssig (Zurrgurte) oder formschlüssig (anliegend an Wänden)
  • Überladung: verschlechtert Bremsweg und Fahrstabilität erheblich; Bußgeld + erhöhte Haftung bei Unfall
Anhängelast immer im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) prüfen – die eingetragene Anhängelast darf nicht überschritten werden!
Ungebremst max. 750 kg Tempo 80 km/h Ladungssicherung §22 Max. 8 Fahrgäste Zurrgurte Überladung

Führerschein beantragen

Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellst du persönlich bei der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Welche das ist, hängt von deinem gemeldeten Wohnsitz ab.

📄 Diese Unterlagen benötigst du

  • Personalausweis oder Reisepass (im Original)
  • Biometrisches Lichtbild – aktuell, 35×45 mm, weißer Hintergrund
  • !
    Sehtest-Bescheinigung vom Optiker oder Arzt
  • !
    Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs (min. 8 Unterrichtseinheiten)
  • !
    Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei der Behörde oder online)
  • !
    Bearbeitungsgebühr ca. 43 € (vor Ort in bar oder per EC)
Stadt Darmstadt
Straßenverkehrsbehörde Darmstadt

Bilfinger Str. 12 · 64293 Darmstadt
Für Einwohner der Stadt Darmstadt

Termin online →
Landkreis DA-DI
Straßenverkehrsamt LK DA-DI

Jägertorstraße 207 · 64289 Darmstadt
Für Einwohner des Landkreises

Termin online →

💡 Tipps zur Antragstellung

  • Termin im Voraus buchen – Wartezeiten können mehrere Wochen betragen
  • Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest am besten vor der Fahrschulanmeldung erledigen
  • Wir helfen dir beim Ausfüllen der Formulare – einfach kurz vorbeikommen
  • Nach Antragstellung erhältst du deine Prüferlaubnisnummer – damit kannst du dich zur Theorieprüfung anmelden
Führerschein Preisrechner

Dein Führerschein.
Transparent kalkuliert.

Wähle deine Klasse, passe die Fahrstunden an und sieh sofort deine Kostenprognose.*

Klasse B · Pkw Schaltgetriebe
Geschätzte Gesamtkosten
inkl. aller Gebühren · Prognose, keine Garantie
Fixkosten
Fahrstunden
Sonderfahrten

Übungsfahrstunden

Individuelle Fahrstunden à 45 Min.

0
0 Std.30 Std.
Preis/Stunde:

Sonderfahrten

Überland · Autobahn · Nacht

12
12 (Min.)20
Preis/Sonderfahrt:
Jetzt kostenlos anmelden
Aufstieg zwischen Klassen

A1→A2 oder A2→A: Anmeldegebühr nur 300,00 € statt regulärer 600,00 €.

Kombination B + Motorrad

Gleichzeitige Buchung B + A/A1/A2: gemeinsame Anmeldegebühr nur 700,00 €.

* Alle angegebenen Preise sind unverbindliche Orientierungswerte und können von den aktuell gültigen Preisen abweichen. Bitte kontaktiere uns direkt für ein verbindliches Angebot.

Karriere bei City Fahrschule Darmstadt

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Du suchst eine neue berufliche Richtung oder möchtest mehr aus deiner Leidenschaft fürs Autofahren machen? Wir begleiten dich auf jedem Schritt deines Weges.

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Sicherer Beruf mit hoher Nachfrage
Abwechslungsreicher Alltag statt Büro-Routine
Gute Entwicklungschancen
Du hilfst Menschen, mobil & sicher zu werden
Das solltest du mitbringen
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Fahrerlaubnis Klasse B
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Geduld, Verantwortungsbewusstsein & Freude am Umgang mit Menschen
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