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Welchen Führerschein möchtest du machen?
Ob klassischer PKW-Führerschein, Motorrad oder Anhänger — wir bieten dir die passende Ausbildung für jeden Bedarf. Wähle einfach deine Klasse aus.
Führerschein Klasse B
Der klassische PKW-Führerschein — dein Ticket zur Freiheit! Mit Klasse B darfst du PKW bis 3,5t fahren und Anhänger bis 750kg ziehen.
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- ✓ Theorie- & Praxisunterricht
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Führerschein Klasse B197
Prüfung im Automatikfahrzeug — entspannt und stressfrei. Nachträgliche Erweiterung auf Schaltgetriebe jederzeit möglich.
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Schlüsselzahl B96
Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen bis 4.250 kg — ganz ohne TÜV-Prüfung! Nur ein kurzer Lehrgang bei uns genügt.
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Führerschein Klasse BE
Mit BE darfst du PKW mit Anhängern über 750 kg bis zu einem Gesamtzug von 7.000 kg fahren. Perfekt für schwere Wohnwagen, Pferdeanhänger oder gewerbliche Nutzung.
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Führerschein Klasse A
Die Königsklasse! Mit Klasse A darfst du alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Direkteinstieg ab 24 Jahren oder mit A2 + 2 Jahren ab 21.
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Führerschein Klasse A2
Der optimale Einstieg mit 21 Jahren. Motorräder bis 35 kW. Nach 2 Jahren direkter Aufstieg zu Klasse A möglich.
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Führerschein Klasse A1
Schon mit 16 Jahren das erste eigene Motorrad! Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW.
- ✓ Leichtkrafträder bis 125 ccm
- ✓ Bis 11 kW (15 PS)
- ✓ Ab 16 Jahren möglich
- ✓ Mit B-Führerschein: Erleichterungen möglich
Führerschein Klasse AM
Mit nur 15 Jahren legal auf der Straße! Mopeds und Leichtkraftroller bis 45 km/h.
- ✓ Mopeds & Leichtkraftroller bis 45 km/h
- ✓ Ab 15 Jahren (mit Begleitung)
- ✓ Dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge
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Aufbauseminar für Anfänger (ASF)
Das ASF ist eine Pflichtmaßnahme für Fahranfänger in der Probezeit bei schwerwiegenden Verstößen. Es dient der Reflexion und Verbesserung des Fahrverhaltens.
- ✓ 4 Sitzungen á 135 Minuten
- ✓ Kleingruppenarbeit (max. 6 Teilnehmer)
- ✓ Verhindert Verlängerung der Probezeit
- ✓ Vertrauliche Atmosphäre
- ✓ Erfahrene, zertifizierte Seminarleiter
Du erhältst eine offizielle Bescheinigung für die Führerscheinstelle
Auffrischungskurs
Schon lange nicht mehr gefahren? Kein Problem! Unser Auffrischungskurs bringt dich schnell und sicher zurück — ohne Stress, in deinem eigenen Tempo.
- ✓ Individuell zugeschnittener Kurs
- ✓ Kein festes Kursprogramm — du bestimmst das Tempo
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- ✓ Ideal nach längerer Fahrpause
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Intensivkurs – Theorie kompakt
Du willst schnell mit dem Führerschein starten? Unser Intensivkurs packt den gesamten Theorieunterricht in eine einzige Ferienwoche — strukturiert, kompakt, effektiv.
- ✓ Alle 14 Pflicht-Theoriestunden in nur einer Woche
- ✓ Schnellere Zulassung zur Theorieprüfung
- ✓ Früher Start mit den Fahrstunden (Praxis)
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Alle 14 Pflicht-Stunden absolviert — du bist bereit für die Theorieprüfung!
Lerne deine Fahrlehrer kennen
Unser qualifiziertes Team besteht aus erfahrenen und geduldigen Fahrlehrern,
die mit Herzblut bei der Sache sind. Jeder bringt seine eigene Expertise mit.
Fährt gerne Motorrad. Er schaut gerne Fußball, besonders die Spiele des VFB, SVD und PAOK Thessaloniki.
Er fährt gerne Motorrad und ist leidenschaftlicher PAOK-Fan.
Ihn bringt nichts aus der Fassung. Er ist Familienvater, macht gerne Musik, ist Fußballfan. Er spielt und schaut sehr oft und gerne Darts.
Er treibt gerne Sport und ist immer gut gelaunt.
Er hat viel Spaß an seinem Job. Als Familienvater ist es zudem immer ein Muss ruhig und gelassen zu sein.
Sein Hobby ist Sport. Er bringt gerne Menschen das Fahren bei und ist dabei immer gelassen.
Unsere Fahrzeugflotte
Moderne Fahrzeuge für deine Fahrausbildung — gut ausgestattet, zuverlässig und sicher.
Alles Wichtige –
auf einen Blick.
Von Schritt 1 bis zum Führerschein: hier findest du den kompletten Ablauf, alle 14 Theorieinhalte und die Informationen zur Antragstellung.
Erste-Hilfe-Kurs absolvieren
Pflichtvoraussetzung für den Führerschein. Kurs mit 8 Unterrichtseinheiten bei einer anerkannten Hilfsorganisation (DRK, ADAC, ASB).
Sehtest beim Optiker oder Arzt
Einfacher Sehschärfentest – kein Augenarzt notwendig. Die Bescheinigung wird bei der Behörde eingereicht.
Anmeldung bei uns in der Fahrschule
Wähle deine Klasse (B, A, etc.) und unterschreibe den Ausbildungsvertrag. Wir erklären dir alles weitere und vergeben deinen Lehrplan.
Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde
Termin bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Landkreis). Du bringst Foto, Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und Ausweis mit. Wir helfen dir bei den Formularen.
Theorieunterricht – 14 Pflichtlektionen
Alle Theoriethemen in 14 strukturierten Lektionen. Ergänzt durch Online-Lernprogramm und gezielte Prüfungsvorbereitung.
Theoretische Prüfung (TÜV / DEKRA)
30 Fragen am Computer, max. 10 Fehlerpunkte erlaubt. Wir melden dich an und bereiten dich optimal vor.
Praktische Ausbildung
Fahrstunden nach deinem individuellen Bedarf plus Pflichtfahrten: 3× Überlandfahrt, 3× Autobahnfahrt, 1× Nachtfahrt.
Praktische Prüfung – Führerschein!
45-minütige Prüfungsfahrt mit dem amtlichen Prüfer. Bei Bestehen bekommst du sofort deinen vorläufigen Führerschein.
L1
Persönliche Voraussetzungen
Mindestalter · Sehtest · Gesundheit · Fahreignung
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Persönliche Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist die körperliche und geistige Eignung. Bis zu 80 % aller Informationen im Straßenverkehr nimmt der Mensch über die Augen wahr – gutes Sehvermögen ist die Grundlage sicheren Fahrens.
- Mindestalter: Klasse B ab 18 Jahren; mit BF17 (Begleitetes Fahren) bereits ab 17 Jahren möglich
- Sehtest: Pflicht vor dem ersten Antrag – Mindest-Sehschärfe 0,7 (binokular); Bescheinigung vom Optiker oder Arzt (~6–8 €)
- Farbsehvermögen: muss für Ampeln und Verkehrszeichen ausreichend sein; Einschränkungen sind meldepflichtig
- Gesundheitliche Eignung: bestimmte Erkrankungen (z. B. unkontrollierte Epilepsie, schwere Herzerkrankungen, Sehbehinderungen) können die Fahreignung einschränken
- Tagesform und Konzentration: wer krank, extrem müde oder stark aufgewühlt ist, sollte das Steuer meiden – die Fahrtüchtigkeit ist situationsabhängig
- Erste-Hilfe-Kurs: mind. 8 Unterrichtseinheiten bei einer anerkannten Hilfsorganisation (DRK, ADAC, ASB) – Pflichtnachweis für den Führerscheinantrag
L2
Risikofaktor Mensch
Reaktionszeit · Alkohol · Drogen · Müdigkeit · Ablenkung
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Risikofaktor Mensch
Der Mensch ist die häufigste Unfallursache im Straßenverkehr. Alkohol, Drogen, Müdigkeit und Ablenkung beeinträchtigen Wahrnehmung, Reaktion und Urteilsvermögen – oft ohne dass man es selbst bemerkt.
- Reaktionszeit: ca. 1 Sekunde bei normaler Reaktion; bei 50 km/h legt man dabei ~14 m zurück – Alkohol, Drogen und Müdigkeit verlängern sie erheblich
- Müdigkeit: wirkt ähnlich wie Alkohol; Mikroschlaf ist nicht kontrollierbar – bei Schläfrigkeit sofort Pause machen, kein Fenster öffnen hilft
- Handy am Steuer: verboten – 100 € Bußgeld + 1 Punkt; Reaktionszeit steigt auf das 3- bis 4-Fache; bei Unfall deutlich höhere Konsequenzen
- Medikamente: viele beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit; Beipackzettel lesen, im Zweifel den Arzt fragen
- Drogen: auch nach dem Rausch noch im Blut nachweisbar; es gibt keine „sicheren" Drogen – jede Beeinträchtigung ist strafbar
- Emotionaler Zustand: Stress, Ärger und Trauer erhöhen Risikobereitschaft und senken Konzentration – möglichst erst fahren, wenn man sich beruhigt hat
L3
Rechtliche Rahmenbedingungen
Fahrerlaubnis · Versicherung · HU · Zulassung
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss die rechtlichen Grundlagen kennen. Wichtig ist der Unterschied zwischen der Fahrerlaubnis als Berechtigung und dem Führerscheindokument als Nachweis.
- Fahrerlaubnis = das Recht zu fahren (kann entzogen werden) · Führerschein = das Dokument (muss während der Fahrt mitgeführt werden)
- Klasse B: Pkw bis 3.500 kg, max. 8 Fahrgäste + Fahrer – die häufigste Führerscheinklasse in Deutschland
- Hauptuntersuchung (HU): alle 2 Jahre bei TÜV oder DEKRA (Neuwagen erst nach 3 Jahren); Plakette am hinteren Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) muss immer mitgeführt werden; Teil II (Fahrzeugbrief) sicher zu Hause aufbewahren
- Bei Polizeikontrolle: Führerschein + Zulassungsbescheinigung Teil I vorzeigen; Fahrzeugpapiere können auch innerhalb kurzer Zeit nachgereicht werden
- StVO / StVZO: StVO regelt das Verhalten im Verkehr; StVZO regelt die Zulassung und technischen Anforderungen an Fahrzeuge
L4
Das Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
Rechtsfahrgebot · Fahrbahnmarkierungen · Autobahn · Spurwechsel
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Das Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
Das Straßenverkehrssystem besteht aus Fahrbahnen, Fahrstreifen und Markierungen, die gemeinsam einen geordneten und sicheren Verkehrsfluss ermöglichen. Jeder Teilnehmer hat sich an die Grundregeln zu halten.
- Rechtsfahrgebot (§2 StVO): immer so weit rechts wie möglich fahren – Seitenstreifen ist kein Fahrstreifen; mittlere und linke Spuren nur zum Überholen
- Durchgezogene Linie: nicht überfahren, kein Überholen; gestrichelte Linie: Spurwechsel und Überholen erlaubt (Gegenverkehr beachten)
- Doppelt durchgezogene Mittellinie: absolutes Überholverbot, kein Seitenwechsel
- Sperrfläche (Schraffierung): grundsätzlich nicht befahren – dient Verkehrsführung und Sicherheit
- Autobahn – Auffahren: Vorfahrt des fließenden Verkehrs; Geschwindigkeit auf Auffahrbahn anpassen; Reißverschlussverfahren beim Einfädeln
- Fahrstreifenwechsel: Einordnen → Blinken → Schulterblick → Wechsel; ausreichend Zeit und Abstand sicherstellen
L5
Vorfahrt und Verkehrsregelungen
Rechts vor Links · Ampelphasen · Kreisverkehr · Bahnübergang
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Vorfahrt und Verkehrsregelungen
Vorfahrtregeln legen fest, wer an Kreuzungen warten muss. Lichtzeichen (Ampeln) haben Vorrang vor Verkehrszeichen. An Bahnübergängen gilt absolute Sicherheitspflicht.
- Rangfolge: 1. Polizei/Ordner → 2. Lichtzeichen (Ampel) → 3. Vorfahrtzeichen (Schilder) → 4. Rechts-vor-Links
- Rechts-vor-Links: gilt an gleichrangigen Kreuzungen ohne weitere Regelung – der von rechts Kommende hat Vorfahrt
- Vorfahrtstraße (Z. 306): gilt bis Zeichen 307; man hat an allen Kreuzungen dieser Straße Vorfahrt · STOP (Z. 206): vollständig anhalten, auch ohne Verkehr
- Kreisverkehr (Z. 215): Einfahrende müssen warten; der Kreisverkehr hat Vorrang – beim Ausfahren rechts blinken
- Ampelphasen: Rot = Halt · Gelb = anhalten vorbereiten · Rot+Gelb = Anfahren vorbereiten · Grüner Pfeil = bei Rot rechts abbiegen erlaubt (erst vollständig anhalten)
- Bahnübergang: Andrews-Kreuz (Z. 201) = mind. 10 m Abstand halten · Baken: 3 Streifen = 240 m, 2 = 160 m, 1 = 80 m
- Blinklicht/Klingel am Bahnübergang: sofort anhalten – nie bei Lichtzeichen einfahren
L6
Verkehrszeichen
Gefahren · Vorschrift · Richtzeichen · Zusatzschilder · §1 StVO
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Verkehrszeichen
§1 StVO ist die Grundnorm aller Verkehrsregeln: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Verkehrszeichen konkretisieren diese Pflicht und sind in klar definierte Gruppen eingeteilt.
- Gefahrenzeichen: gleichseitiges Dreieck mit rotem Rand – warnen vor Gefahrenstellen, sind aber keine Verbote
- Vorschriftzeichen (Gebote/Verbote): runde Form – roter Rand = Verbot, blaues Schild = Gebot; Achteck = STOP (Zeichen 206)
- Richtzeichen: rechteckig, blau oder grün – geben Wegweisung, kennzeichnen Ortschaften, Autobahnen, Parkplätze
- Zusatzschilder: rechteckig, weißer Hintergrund – präzisieren das darüber stehende Zeichen (z. B. Zeitraum, Fahrzeugarten)
- Verkehrseinrichtungen: Leitbaken (gelb-schwarz), Absperrschranken, Warnleuchten, Leitpfosten – physische Elemente zur Verkehrsführung
- Priorität der Regelung: Polizei/Ordner > Lichtzeichen (Ampel) > Verkehrszeichen/Markierungen > allgemeine StVO-Regeln
L7
Andere Teilnehmer am Straßenverkehr
Radfahrer · Fußgänger · Busse · Kinder · Einsatzfahrzeuge
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Andere Teilnehmer am Straßenverkehr
Im Straßenverkehr teilen wir den Raum mit vielen verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Das Gebot der besonderen Rücksichtnahme gilt insbesondere für die Schwächsten – Kinder, Fußgänger und Radfahrer.
- Radfahrer überholen: Mindestabstand 1,5 m innerorts, 2,0 m außerorts – Dooring-Gefahr bei geparkten Fahrzeugen berücksichtigen
- Busse an Haltestellen: nur mit Schrittgeschwindigkeit (~7 km/h) vorbeifahren, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen; Blinken des Busses beachten
- Schulbusse: hinter haltenden Schulbussen nur Schrittgeschwindigkeit – Kinder können unerwartet die Fahrbahn betreten
- Motorräder: im toten Winkel schwer zu sehen; Schulterblick beim Spurwechsel ist Pflicht; ausreichend Abstand halten
- Fußgänger am Zebrastreifen (§26 StVO): absoluter Vorrang – anhalten oder deutlich verlangsamen; Absicht zum Überqueren reicht
- Einsatzfahrzeuge (Blaulicht/Martinshorn): sofort freie Bahn schaffen – rechts ranfahren und notfalls auf den Gehweg ausweichen
- Kinder & Ältere: reagieren unberechenbar oder langsamer – bei jedem Hinweis auf diese Gruppen am Fahrbahnrand frühzeitig bremsen
L8
Geschwindigkeit und Abstand
50 / 100 / 130 · Anhalteweg · 2-Sekunden-Regel
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Geschwindigkeit und Abstand
Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen. Die Kenntnis von Anhaltewegen und Sicherheitsabständen ist entscheidend – Physik kennt keine Ausnahmen.
- Innerorts: 50 km/h (bei Zusatzschild oder Zone 30 entsprechend weniger)
- Außerorts: 100 km/h für Pkw; mit Anhänger max. 80 km/h (100 km/h mit Anbringeschild möglich)
- Autobahn: 130 km/h Richtgeschwindigkeit – kein gesetzliches Limit für Pkw, aber bei Unfall Haftungsrisiko bei höherer Geschwindigkeit
- Reaktionsweg: Geschwindigkeit ÷ 10 × 3 (bei 50 km/h = 15 m; bei 100 km/h = 30 m)
- Bremsweg: (Geschwindigkeit ÷ 10)² (bei 50 km/h = 25 m; bei 100 km/h = 100 m)
- Bei Nässe: doppelter Bremsweg – Geschwindigkeit deutlich reduzieren
- Sicherheitsabstand: Faustformel = halber Tachowert in Metern (bei 100 km/h = mind. 50 m)
- 2-Sekunden-Regel: Wenn der Vordermann an einem Fixpunkt vorbeifährt, darf man erst 2 Sekunden später dort sein
L9
Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
Abbiegen · Überholen · Schulterblick · Wenden · Rückwärts
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Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
Fahrmanöver erfordern besondere Aufmerksamkeit und klare Kommunikation. Die richtige Reihenfolge – Einordnen, Blinken, Schulterblick – muss zur Gewohnheit werden.
- Anfahren: Blinken, Schulterblick links und rechts, dann sanft anfahren – Fußgänger und Radfahrer zuerst passieren lassen
- Rechtsabbiegen: ca. 50 m vorher ganz rechts einordnen, blinken, Geschwindigkeit reduzieren, Schulterblick (Radfahrer!), abbiegen
- Linksabbiegen: ca. 50 m vorher Fahrbahnmitte einordnen, blinken, Gegenverkehr abwarten, abbiegen
- Überholen – nur links: ausreichend Abstand halten, zügig und vollständig überholen, rechtzeitig einscheren; Überholter darf nicht beschleunigen
- Überholverbot (Z. 276/277): gilt bis Ende des Verbots; auch verboten bei unklarer Sicht, vor Kurven, bei Gegenverkehr
- Wenden: nur wenn keine Gefährdung oder Behinderung; auf ausreichend Platz achten
- Rückwärtsfahren: nur wenn nötig und sicher; so kurz wie möglich; bei eingeschränkter Sicht einweisen lassen
L10
Ruhender Verkehr
Halten · Parken · Halteverbote · Parkscheibe
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Ruhender Verkehr
Halten und Parken sind nicht dasselbe – und an vielen Stellen verboten, auch ohne Verkehrszeichen. Das Kennen der gesetzlichen Verbote vermeidet Bußgelder und Gefahren.
- Halten: kurzes Anhalten bis 3 Minuten, Fahrer bleibt am oder im Fahrzeug und hält es fahrbereit
- Parken: länger als 3 Minuten ODER der Fahrer entfernt sich vom Fahrzeug
- Absolutes Halteverbot (Z. 283): weder Halten noch Parken – auch kurzes Stoppen ist verboten
- Eingeschränktes Halteverbot (Z. 286): Parken verboten, kurzes Halten zum Ein-/Aussteigen erlaubt
- Gesetzliche Halteverbote ohne Zeichen (Auswahl): auf/vor Fußgängerüberwegen, in Kreuzungsbereichen (5 m), vor Feuerwehrzufahrten, in Kurven mit schlechter Sicht, auf Radwegen
- Parkscheibe: Ankunftszeit auf nächste halbe Stunde aufrunden; maximale Parkdauer durch Schild vorgegeben
L11
Besondere Verkehrssituationen, Folgen von Fehlverhalten
Beleuchtung · Schlechtwetter · Unfall · Notruf · Konsequenzen
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Besondere Verkehrssituationen, Folgen von Fehlverhalten
Besondere Situationen – schlechte Sicht, Nässe, Dunkelheit oder Unfälle – erfordern angepasstes Verhalten. Wer sich falsch verhält, gefährdet andere und haftet rechtlich.
- Abblendlicht: Pflicht bei Dunkelheit, Dämmerung und schlechter Sicht – Standardlicht beim normalen Fahren
- Fernlicht: nur außerorts bei freier Sicht; bei Gegenverkehr ca. 200 m vorher abblenden; bei Nebel nie verwenden
- Nebelscheinwerfer/-schlussleuchte: nur bei Sichtweite unter 50 m; Schlussleuchte blendet stark – sofort ausschalten wenn Sicht besser wird
- Schlechtwetter / Nässe: Geschwindigkeit deutlich reduzieren; doppelter Bremsweg bei Nässe; bei starkem Aquaplaning Gas wegnehmen, Lenkrad halten, nicht reißen
- Tunnel: Licht einschalten, Abstand vergrößern (3-Sekunden-Regel), Sonnenbrille abnehmen, Tempo anpassen
- Folgen von Fehlverhalten: Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbot, Strafanzeige, Entzug der Fahrerlaubnis – je nach Schwere auch Haftstrafe
- Pflichtausstattung: Warnweste (mind. 1×), Verbandskasten (DIN 13164), Warndreieck
L12
Lebenslanges Lernen
Probezeit · Flensburg · ASF · BF17 · Verkehrspsychologie
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Lebenslanges Lernen
Sicheres Fahren ist ein lebenslanger Lernprozess. Die Probezeit soll Fahranfänger schützen, das Fahreignungsregister fehlgeleitetes Verhalten korrigieren – wer offen bleibt für Verbesserungen, fährt sicherer.
- Probezeit: 2 Jahre ab Erstausstellung des Führerscheins; besondere Regeln gelten in dieser Zeit
- 0,0 ‰ Grenze: während der gesamten Probezeit UND bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
- Verstoß A (schwerwiegend): z. B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Nötigung → Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre + ASF-Seminar Pflicht
- Verstoß B (weniger schwerwiegend): z. B. Handynutzung → Probezeit verlängert auf 4 Jahre + freiwilliges Seminar empfohlen
- BF17 (Begleitetes Fahren): ab 17 Jahre mit geeignetem Begleiter (mind. 30 J., max. 0,0 ‰, im Führerschein eingetragen)
- Verkehrspsychologie: eigene Fahrfehler reflektieren, Risikobewusstsein entwickeln, Fortbildungen nutzen (z. B. Fahrsicherheitstraining)
L13
Technik und umweltbewusstes Fahren
ABS · ESP · ASR · Fahrphysik · Eco-Fahren · Reifen
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Technik und umweltbewusstes Fahren
Moderne Fahrzeuge sind mit zahlreichen Sicherheitssystemen ausgestattet. Das Verständnis der Fahrphysik ermöglicht deren richtigen Einsatz – und umweltbewusstes Fahren schont Ressourcen und Geldbeutel.
- Fliehkraft in Kurven: steigt mit dem Quadrat der Geschwindigkeit – doppelte Geschwindigkeit = vierfache Fliehkraft; Kurven immer langsam einfahren
- Haftungsgrenze: Reifen haben maximale Übertragungskraft; wird diese überschritten, verliert man die Kontrolle
- Aquaplaning: bei Wasserfilm hebt sich der Reifen ab → Gas wegnehmen, Lenkrad festhalten, nicht lenken oder bremsen bis Kontakt wieder da ist
- ABS (Antiblockiersystem): verhindert Blockieren der Räder → volle Kraft aufs Bremspedal! Nicht pumpen – ABS übernimmt das Dosieren
- ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm): erkennt drohendes Schleudern und bremst gezielt einzelne Räder
- ASR (Antriebsschlupfregelung): verhindert Durchdrehen der Antriebsräder; besonders wichtig auf Eis und Schnee
- Reifen: gesetzl. Mindestprofil 1,6 mm (empfohlen mind. 3 mm); Winterreifen O-bis-O (Oktober bis Ostern) bei Eis, Schnee oder Glätte
L14
Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
Anhänger · Ladungssicherung · Tempo 80 · Fahrzeugkombination
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Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
Mit Klasse B dürfen Anhänger (Züge) geführt werden. Dabei gelten besondere Gewichts- und Geschwindigkeitsregeln. Korrekte Ladungssicherung ist gesetzliche Pflicht und schützt alle Verkehrsteilnehmer.
- Solokraftfahrzeug: Pkw ohne Anhänger – normale StVO-Regeln; max. 8 Fahrgäste + Fahrer (Klasse B)
- Ungebremste Anhänger: max. 750 kg Gesamtgewicht – für leichte Anhänger ohne eigene Bremse
- Gebremste Anhänger: bis max. Anhängelast des Zugfahrzeugs laut Zulassungsbescheinigung; max. 3.500 kg
- Geschwindigkeit mit Anhänger: außerorts und Autobahn max. 80 km/h; mit speziellem Anbringeschild 100 km/h möglich
- Fahrzeugkombination: Pkw + Anhänger max. 18,75 m Gesamtlänge; Fahrverhalten verändert sich deutlich – breitere Kurven fahren
- Ladungssicherung (§22 StVO): Ladung muss bei Vollbremsung oder Ausweichmanöver sicher bleiben – kraftschlüssig (Zurrgurte) oder formschlüssig (anliegend an Wänden)
- Überladung: verschlechtert Bremsweg und Fahrstabilität erheblich; Bußgeld + erhöhte Haftung bei Unfall
Führerschein beantragen
Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellst du persönlich bei der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Welche das ist, hängt von deinem gemeldeten Wohnsitz ab.
📄 Diese Unterlagen benötigst du
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✓Personalausweis oder Reisepass (im Original)
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✓Biometrisches Lichtbild – aktuell, 35×45 mm, weißer Hintergrund
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!Sehtest-Bescheinigung vom Optiker oder Arzt
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!Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs (min. 8 Unterrichtseinheiten)
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!Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei der Behörde oder online)
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!Bearbeitungsgebühr ca. 43 € (vor Ort in bar oder per EC)
Straßenverkehrsbehörde Darmstadt
Bilfinger Str. 12 · 64293 Darmstadt
Für Einwohner der Stadt Darmstadt
Straßenverkehrsamt LK DA-DI
Jägertorstraße 207 · 64289 Darmstadt
Für Einwohner des Landkreises
💡 Tipps zur Antragstellung
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✓Termin im Voraus buchen – Wartezeiten können mehrere Wochen betragen
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✓Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest am besten vor der Fahrschulanmeldung erledigen
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✓Wir helfen dir beim Ausfüllen der Formulare – einfach kurz vorbeikommen
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✓Nach Antragstellung erhältst du deine Prüferlaubnisnummer – damit kannst du dich zur Theorieprüfung anmelden
Dein Führerschein.
Transparent kalkuliert.
Wähle deine Klasse, passe die Fahrstunden an und sieh sofort deine Kostenprognose.*
Übungsfahrstunden
Individuelle Fahrstunden à 45 Min.
Sonderfahrten
Überland · Autobahn · Nacht
Aufstieg zwischen Klassen
A1→A2 oder A2→A: Anmeldegebühr nur 300,00 € statt regulärer 600,00 €.
Kombination B + Motorrad
Gleichzeitige Buchung B + A/A1/A2: gemeinsame Anmeldegebühr nur 700,00 €.
* Alle angegebenen Preise sind unverbindliche Orientierungswerte und können von den aktuell gültigen Preisen abweichen. Bitte kontaktiere uns direkt für ein verbindliches Angebot.
Werde Fahrlehrer (m/w/d) –
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Du suchst eine neue berufliche Richtung oder möchtest mehr aus deiner Leidenschaft fürs Autofahren machen? Wir begleiten dich auf jedem Schritt deines Weges.
Mach deine Leidenschaft
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- Mindestalter 21 Jahre
- Fahrerlaubnis Klasse B
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Geduld, Verantwortungsbewusstsein & Freude am Umgang mit Menschen
