Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der City Fahrschule Darmstadt, Karlstraße 71, 64285 Darmstadt (nachfolgend „Fahrschule") und dem Fahrschüler (nachfolgend „Schüler") über die Erteilung von Fahrausbildungsleistungen.
Abweichende Bedingungen des Schülers werden nur anerkannt, soweit die Fahrschule ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Bestandteil der Ausbildung
(1) Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen — insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO), des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) — erteilt.
(2) Die Fahrausbildung umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht auf Grundlage eines schriftlichen Ausbildungsvertrags. Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung.
(3) Gegenstand des Vertrags ist die Vermittlung der theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Fahrerlaubnis der vereinbarten Klasse erforderlich sind. Ein Anspruch auf Bestehen der Prüfung wird nicht geschuldet.
Vertragsschluss und Anmeldung
(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche Anmeldung des Schülers und Gegenzeichnung durch die Fahrschule zustande.
(2) Minderjährige Schüler können den Ausbildungsvertrag nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen.
(3) Voraussetzung für die Anmeldung ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises sowie die Begleichung der fälligen Grundgebühr.
(4) Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest sind vor Beginn der Ausbildung auf eigene Kosten zu absolvieren. Entsprechende Nachweise sind der Fahrschule zu Beginn der Ausbildung vorzulegen.
Entgelte und Preisaushang
(1) Die geltenden Preise für Grundgebühr, Fahrstunden, Sonderfahrten (Autobahn, Nachtfahrt, Überlandfahrt) sowie Vorstellungsgebühren entsprechen den im Fahrschulbüro ausgehängten und dem Schüler bei Vertragsschluss ausgehändigten Preislisten.
(2) Die Fahrstunde hat eine Dauer von 45 Minuten. Mit dem Entgelt für die Fahrstunde werden abgegolten: die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.
Zahlungsbedingungen
(1) Die Grundgebühr ist bei Vertragsschluss fällig.
(2) Fahrstundengebühren sind spätestens am Tag der Fahrstunde vor Antritt der Stunde in bar oder per bargeldlosem Zahlungsmittel zu entrichten.
(3) Prüfungsvorstellungsgebühren sowie amtliche Prüfgebühren sind spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin zu zahlen.
(4) Bei Zahlungsrückstand ist die Fahrschule berechtigt, weitere Ausbildungsleistungen sowie die Prüfungsanmeldung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zu verweigern.
Fahrstunden — Buchung und Absage
(1) Fahrstunden werden individuell zwischen Schüler und Fahrlehrer vereinbart.
(2) Abgesagte Fahrstunden müssen spätestens 48 Stunden (2 Werktage) vor dem vereinbarten Termin storniert werden. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen dabei nicht als Werktage.
(3) Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ohne rechtzeitige Abmeldung wird die volle Fahrstundengebühr als Ausfallhonorar berechnet. Dies gilt nicht bei nachgewiesenem höherem Gewalt (z. B. schwere Erkrankung mit ärztlichem Attest).
(4) Die Fahrschule ist berechtigt, einen vereinbarten Termin aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Fahrlehrers, Fahrzeugausfall) abzusagen. In diesem Fall entstehen dem Schüler keine Kosten; ein Ersatztermin wird schnellstmöglich angeboten.
Einhaltung vereinbarter Termine und Pünktlichkeit
(1) Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Abweichende Abhol- oder Absetzorte sind gesondert zu vereinbaren; Fahrtzeiten dorthin werden separat berechnet.
(2) Erscheint der Fahrlehrer mehr als 15 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt ohne vorherige Benachrichtigung, ist der Schüler nicht verpflichtet zu warten.
(3) Erscheint der Schüler mehr als 30 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt, ist der Fahrlehrer nicht verpflichtet zu warten. Die Fahrstunde gilt als ausgefallen und wird in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Pflichten des Schülers
(1) Der Schüler hat zum Fahrstundentermin seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
(2) Der Schüler ist verpflichtet, der Fahrschule Änderungen seiner Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail) unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Schüler hat Ausbildungsfahrzeuge und Lehrmaterialien sorgsam zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden am Ausbildungsfahrzeug oder an Lehrmaterialien sind zu ersetzen.
(4) Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden.
Ausschluss vom Unterricht
(1) Der Schüler darf Fahrstunden nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen die Fahruntauglichkeit begründenden Substanzen absolvieren.
(2) Bestehen beim Fahrlehrer Zweifel an der Fahrtauglichkeit des Schülers, ist er berechtigt, die Durchführung der Fahrstunde zu verweigern. Die volle Fahrstundengebühr bleibt in diesem Fall fällig.
(3) Bei Verstößen gegen diese Bestimmung oder wiederholt grob unangemessenem Verhalten kann die Fahrschule den Schüler vom Unterricht ausschließen.
Abschluss der Ausbildung
(1) Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen und zur Prüfung anmelden, wenn sie überzeugt ist, dass der Schüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt.
(2) Die Prüfungsanmeldung bedarf der Zustimmung des Schülers. Tritt der Schüler ohne ausreichenden Grund nicht zur angemeldeten Prüfung an, bleiben die Prüfungsgebühren in voller Höhe fällig.
(3) Die Ausbildung endet mit der bestandenen praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Mit diesem Zeitpunkt erlischt die Pflicht der Fahrschule zur weiteren Ausbildung.
Kündigung des Ausbildungsvertrags
(1) Der Ausbildungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie in Textform (schriftlich, per E-Mail oder Fax) erfolgt.
(2) Kündigt der Schüler, gilt folgende Staffelung:
- Kündigung vor Ausbildungsbeginn: 1/3 der Grundgebühr wird einbehalten
- Kündigung innerhalb der ersten 6 Ausbildungswochen: 2/3 der Grundgebühr werden einbehalten
- Kündigung nach mehr als 6 Ausbildungswochen: Die volle Grundgebühr wird einbehalten
- Bereits geleistete Fahrstunden werden vollständig berechnet
- Bereits bezahlte, aber noch nicht durchgeführte Fahrstunden werden vollständig erstattet
(3) Die Fahrschule kann aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Schüler trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist, die Ausbildung ohne Grund länger als 6 Monate unterbrochen wird, der Schüler zweimal eine Prüfung nicht besteht und eine erfolgreiche Ausbildung nicht mehr absehbar ist, oder der Schüler wiederholt gegen §§ 8 oder 9 dieser AGB verstößt.
(4) Im Fall des Fahrschulwechsels übergibt die Fahrschule dem Schüler auf Verlangen unverzüglich alle ausbildungsrelevanten Unterlagen (Ausbildungsnachweis, Fahrerlaubnisantrag).
Widerrufsrecht
Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen (z. B. Online-Anmeldung) ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB von 14 Tagen ab Vertragsschluss.
Widerrufsadresse:
City Fahrschule Darmstadt
Karlstraße 71, 64285 Darmstadt
E-Mail: info[at]cityfahrschule-darmstadt.de
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn die Fahrschule mit der Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Schülers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und der Schüler bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
Haftung
(1) Für Schäden, die im Rahmen der Fahrausbildung am Fahrschulfahrzeug oder gegenüber Dritten entstehen, haftet die Fahrschule im Rahmen der vorgeschriebenen Pflichtversicherung (§ 2 PflVG).
(2) Die Haftung der Fahrschule für leichte Fahrlässigkeit wird — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
(3) Die Fahrschule haftet nicht für Schäden oder Folgekosten, die durch das Nichtbestehen von Prüfungen entstehen.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Schülers erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Ausbildungsvertrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde). Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Darmstadt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Diese AGB wurden als Vorlage erstellt. Bitte vor Verwendung von einem Rechtsanwalt oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen.
